Arztkosten absetzen: Erste holen sich Geld vom Finanzamt zurück

Steuerlich können Bürger viele Ausgaben geltend machen. So können auch Arztkosten abgesetzt werden, und das Geld vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

03.01.2024, 11:50 Uhr
Arztkosten absetzen: Erste holen sich Geld vom Finanzamt zurück
Symbolbild © istockphoto/Khanchit Khirisutchalual
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Arztkosten richtig anmelden Vieles, was mit der Gesundheit zu tun hat, kann ins Geld gehen. Schnell wird eine Zahnreinigung teuer, oder auch eine Physiotherapie muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Alles Kosten, die eigentlich nicht in der Steuer geltend gemacht werden können. Allerdings gibt es Möglichkeiten, Arztkosten anzugeben, und so ein Teil vom Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ist dies der Fall, so haben die Steuerzahler gute Chancen, ihr Geld zurückfordern zu können. Um die Gelder geltend zu machen, müssen die Ansprüche in der Steuererklärung unter dem Punkt "außergewöhnliche Belastungen" notiert werden. So gibt es Geld zurück Je nach versteuerndem Einkommen können Gesundheitsausgaben im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn Werbungskosten sowie Freibeträge das Einkommen steuerlich mindern. Der Gesetzgeber reduziert dann für den Steuerzahler die Steuerlast in entsprechender Höhe. Liegt das Einkommen also niedriger, so können weniger Belastungen abgesetzt werden. Liegen die Kosten jedoch über dem zumutbaren Eigenanteil, und können nicht durch die Versicherungen oder andere Erstgattungsmöglichkeiten gedeckt werden, dann können die außergewöhnlichen Belastungen entsprechend in der Steuer anerkannt werden. Wer sich unsicher ist, kann einen Steuerexperten zurate ziehen, denn diese Ausgaben müssen sorgfältig geprüft werden, damit sie auch in voller Höhe anrechenbar sind. Der Bund der Steuerzahler nennt hierfür ein Beispiel: Ein Steuerzahler mit einem Kind verdient 50.000 Euro im Jahr. Er muss 2.000 Euro für den Arbeitsweg bezahlen und hat eine Zahnbehandlung für 1.500 Euro. Bislang konnte er diese Kosten von der Steuer absetzen. Nach der neuen Regelung muss er aber 1.286 Euro selbst tragen. Das bedeutet, dass er nur 214 Euro der 1.500 Euro Krankheitskosten zurückbekommt. Wenn der Steuerzahler in diesem Beispiel zusätzlich einen Computer für berufliche Zwecke kauft, steigen seine Werbungskosten. Dadurch sinkt seine zumutbare Belastung auf 1.258 Euro. Das bedeutet, dass er bereits 242 Euro der Zahnbehandlungskosten von der Steuer absetzen kann. Wenn er im selben Jahr auch noch eine Brille für sein Kind kauft, kann er sogar 492 Euro steuerlich geltend machen.