Im Supermarkt gibt es einige Regeln zu beachten. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, die Waren auf dem Weg zur Kasse in einer verschlossenen Tasche zu transportieren. Lediglich offene Beutel werden von den meisten Mitarbeitern geduldet. Doch es gibt noch einen weiteren beliebten Fehler, der täglich von tausenden Kunden begangen wird.
Nicht selten kommt es speziell im Frühling und Sommer vor, dass Kunden Obst naschen. Meistens geht es nur darum, zu probieren, ob die Erdbeeren süß genug oder die Blaubeeren noch fest genug sind. Eigentlich ist dieses Verhalten aber verboten. Denn tatsächlich begeht man so einen Diebstahl.

Wer im Supermarkt Obst nascht, muss mit einer Anzeige rechnen
Wer also Obst im Supermarkt probiert, muss mit einer Geldstrafe, einem Hausverbot und schlimmstenfalls sogar mit einer Anzeige rechnen. In Deutschland kam es schon häufiger vor, dass Kunden erwischt wurden und durchschnittlich ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro begleichen mussten. "Erdbeeren, Kirschen oder Trauben dürfen ebenso wenig vor dem Kauf probiert werden, wie anderes Obst, Gemüse oder andere Lebensmittel. Ob die Ware dabei verpackt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Streng genommen handelt es sich sogar um Diebstahl", erklärt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern.
Wer vorher einen Mitarbeiter fragt, hat manchmal aber gute Chancen auf eine kleine Kostprobe. Außerdem gibt es immer wieder separat aufgebaute Tische, auf denen ganz offiziell zur Verkostung aufgerufen wird. Hier ist Naschen also erwünscht und keinesfalls strafbar. Doch wer sich beim geheimen Probieren unbeobachtet fühlt, sollte aufpassen. Schließlich existieren im gesamten Markt Kameras, durch die man nachvollziehen kann, was die Kunden so treiben.