Millionen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf Bürgergeld. Dazu zählen auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Anders als Geflüchtete aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien, erhalten Betroffene aus der Ukraine einen Zugang zu der monatlichen Zahlung.
Die AfD fordert nun, dass dieses Prozedere geändert wird. Auch für Flüchtlinge aus der Ukraine soll nun wieder das Asylbewerberleistungsgesetz gelten. „Die Entscheidung der damaligen Ampelregierung zum Rechtskreiswechsel war mit der Erwartung verbunden, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge relativ schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden und dann keine Hilfeleistungen mehr benötigen. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt“, heißt es.

AfD mit Antrag: Der Bürgergeldbezug von Ukraine-Flüchtlingen soll beendet werden
Zwar gilt diese Forderung als umstritten, doch die AfD hat ihren Vorschlag mit entsprechenden Zahlen untermauert. „Mit einer Quote von 58,8 % im SGB-II-Hilfebezug und einer Arbeitslosenquote von 41,7 % sind die Erwartungen der damaligen Regierung nicht erfüllt worden“, erklärt die von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführte Alternative für Deutschland in einer Pressemitteilung. Eine Beendigung des Bürgergeldbezugs soll dem Antrag zufolge allerdings nicht nur für neue Flüchtlinge aus der Ukraine gelten.
Um die „Belastungen für deutsche Steuerzahler zu reduzieren“ soll die Regelung auch für Bestandsfälle gelten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht bereits vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete keine Bürgergeldleistungen mehr erhalten sollen. Allerdings fehlt hierfür bisher das entsprechende Gesetz. Die Alternative für Deutschland fordert, dass dieser Vorschlag so schnell wie möglich gesetzlich verankert wird.
Zudem sollen die Leistungen für Bestandsfälle dem neuen Antrag zufolge „innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ umgestellt werden. Insbesondere die Grünen und die Linke kritisieren die Forderungen. Bisher ist noch völlig unklar, wie die Bundesregierung eine mögliche Änderung umsetzen wird.