Welche Leistungen Asylbewerber in Deutschland erhalten und welche nicht

Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, erhalten monatlich bestimmte Leistungen vom Staat. Was genau sie beantragen können und wo der Unterschied zu Geflüchteten aus der Ukraine liegt.

18.02.2025, 11:37 Uhr
Welche Leistungen Asylbewerber in Deutschland erhalten und welche nicht
Farion_O/Shutterstock
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Die Migrationsdebatte und die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben dazu geführt, dass die Leistungen, die Asylbewerber in Deutschland bekommen, immer stärker unter die Lupe genommen werden. Einige Politikerinnen und Politiker fordern, dass es nur noch Sachleistungen statt Geld geben solle.

Mittlerweile wird in mehreren Bundesländern unter anderem die Bezahlkarte genutzt, da zuvor immer noch viel Geld ins Ausland geflossen ist, welches aus dem deutschen Sozialsystem stammte. Doch wie viel Geld erhalten die Betroffenen aktuell eigentlich vom deutschen Staat? In welcher Form die Leistung vergeben wird, entscheidet zunächst einmal das zuständige Bundesland. Es stehen Sach- und Geldleistungen sowie die besagte Bezahlkarte zur Verfügung. Alleinstehende Asylbewerber können seit Januar 441 Euro pro Monat beanspruchen. Für Paare, die in einer Wohnung oder Sammelunterkunft leben, stehen monatlich 397 Euro zur Verfügung.

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Asylbewerber erhalten in Deutschland verschiedene Leistungen vom Staat

Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen sowie Personen, die in einer stationären Einrichtung leben, erhalten wiederum 353 Euro im Monat. Für Jugendliche gibt es eine Unterstützung in Höhe von 391 Euro sowie 327 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und 299 Euro für Kinder unter 5 Jahren. Schwangere haben zudem Anspruch auf weitere Leistungen, wie Schwangerschaftskleidung und eine Baby-Erstausstattung. Gleiches gilt in besonderen Situationen wie zum Beispiel bei Krankheit. Die Leistungssätze setzen sich aus dem notwendigen persönlichen Bedarf und dem allgemeinen notwendigen Bedarf zusammen. Letzterer kann auch lediglich als Sachleistung vergeben werden.

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Würde ein Alleinstehender beispielsweise nur den notwendigen persönlichen Bedarf als Geldleistung erhalten, handelt es sich lediglich um 196 Euro im Monat. Die sogenannten Regelleistungen umfassen zum Beispiel die Ernährung, Kleidung, Heizung, Unterkunft, Haushaltsgüter sowie Körperpflege und werden entweder als Grundleistung oder auch als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Wer welche Leistung erhält, hängt immer von der individuellen Situation ab, die geprüft werden muss.

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Es kommt auch darauf an, ob ein Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung lebt oder nicht. Da hier beispielsweise schon für Körperpflege und Mahlzeiten gesorgt wird, können andere Leistungen reduziert werden. Für Bewerber stehen während der Bearbeitung des Asylantrags Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünfte zur Verfügung. Nur in Ausnahmen sowie nach einer bestimmten Zeit, können sie auch in eine gängige Wohnung ziehen, denn vorerst gilt die Verpflichtung, in einer staatlichen Unterkunft zu leben. Die anschließende Übernahme von Heizkosten, Wohnungsinstandhaltung und Miete ist je nach Situation ebenfalls möglich. Der Zeitraum, den man in der staatlichen Unterkunft verbringen muss, richtet sich hauptsächlich nach dem Herkunftsland.

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Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten andere Bestimmungen

Asylbewerber haben außerdem in den ersten 36 Monaten lediglich Anspruch auf eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen". Auch medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind möglich - allerdings gibt es keine teuren Behandlungen wie zum Beispiel Zahnersatz, der nicht dringend notwendig ist. Erst wenn die Bewerber als Geflüchtete anerkannt werden, erhalten sie andere Leistungen, wie beispielsweise das Bürgergeld. Lediglich Geflüchtete aus der Ukraine können, genau wie Deutsche, sofort Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen. Zudem sind sie von Beginn an ganz normal krankenversichert. Für asylberechtigte Geflüchtete, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber über kein eigenes oder nicht genügend Einkommen verfügen, kann das Jobcenter, beziehungsweise das Sozialamt, ebenfalls die Miet- und Heizkosten übernehmen.