Ab 2024: Umfangreiche Änderungen bei der Rente

Zum Jahreswechsel sollen sich einige Dinge für die Bürger verändern. So gibt es ab 2024 auch einige Änderungen im Bereich der Rente.

11.12.2023, 11:50 Uhr
Ab 2024: Umfangreiche Änderungen bei der Rente
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Rentenänderungen 2024: Was Rentner und Versicherte wissen sollten Das Jahr 2024 bringt einige Veränderungen in der Rentenversicherung mit sich. Von der stabilen Beitragssatzlage bis zur Erhöhung der Altersgrenzen – hier erfahren Sie, welche Neuerungen auf Rentner sowie gesetzlich und freiwillig Rentenversicherte zukommen. Denn die Änderungen in der Rente betreffen zahlreiche Versicherte. Die gute Nachricht zuerst: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt im Jahr 2024 stabil bei 18,6 Prozent. Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die in die Rentenkasse einzahlen. Die Bundesregierung plant laut Rentenversicherungsbericht sogar eine Stabilität bis 2027, mit einer voraussichtlichen Steigerung erst im Jahr 2028. Reguläre Altersgrenze erhöht sich Mit dem neuen Jahr erhöht sich die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die 1958 geboren wurden. Für nachfolgende Jahrgänge steigt das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, und bis 2031 erreicht die reguläre Altersgrenze schließlich 67 Jahre. Das ist also eine der drastischen Änderungen bei der Rente. Für die als "Rente mit 63" bekannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und vier Monate. Nachfolgende Jahrgänge sehen eine weitere Erhöhung bis zur festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren im Jahr 2029. "Renten für langjährig Versicherte": Abschläge steigen Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab dem 63. Lebensjahr mit mindestens 35 Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, wenn die Rente vor dem regulären Rentenalter beginnt. Ab dem 50. Lebensjahr können entstehende Abschläge durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden, wobei die Höhe individuell anpassbar ist. Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen die Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2024. Ab Januar beträgt die jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro. Überschreitet der Hinzuverdienst den Grenzwert, wird der überschüssige Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Weitere Erhöhungen von Grenzen Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich 2024. In den alten Bundesländern steigt sie von 7.300 Euro auf 7.550 Euro, in den neuen Bundesländern von 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Ab 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Bundesgebiet. Für freiwillig Versicherte steigen ab Januar 2024 der monatliche Mindestbeitrag von 96,72 Euro auf 100,07 Euro und der Höchstbetrag von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro. Dabei gibt es keine regionalen Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Neurentner müssen ab Januar 2024 einen größeren Teil ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich von 83 auf 84 Prozent. Damit sind 16 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei. Beachten Sie, dass diese Regelung nicht für Bestandsrenten gilt.