Bürgerinnen und Bürger aus NRW haben kürzlich wichtige E-Mails erhalten. Sie werden dazu aufgefordert, sich mit dem Land in Verbindung zu setzen, denn schlimmstenfalls droht eine Rückzahlung. Im Mittelpunkt der Nachrichten stehen die Corona-Hilfen aus dem Jahr 2020.
Personen, die das Geld in Anspruch genommen haben, müssen nun nachweisen, wofür es genutzt wurde. Die Soforthilfe wurde aufgrund der Pandemie an kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige ausgezahlt. So sollte sichergestellt werden, dass man die Krise und vor allem die Lockdowns übersteht, ohne in die Insolvenz gehen zu müssen.
Bürgern droht Rückzahlung: Corona-Hilfen werden unter die Lupe genommen
Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhielten 9.000 Euro, bei sechs bis zehn Mitarbeitern gab es 15.000 Euro und bei 11 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro. Das aktuelle „Rückmeldeverfahren“ des Landes NRW soll nun sicherstellen, dass die Gelder für Betriebsausgaben und Notfälle genutzt wurden. Kann diese Verwendung nicht belegt werden, verlangt das Land die besagte Rückzahlung. Damals erhielten insgesamt 430.000 Betroffene die Gelder. Es standen 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Seit dem 29. Oktober werden nun die letzten Betroffenen kontaktiert und dazu aufgefordert, ein digitales Rückmelde-Formular auszufüllen. Die Bürger haben bis zum 26. Februar 2025 Zeit, um die entsprechenden Angaben zu verschicken. In einem Schlussbescheid wird der endgültige Betrag festgesetzt - restliche Gelder müssen zurückgezahlt werden. „Das Land Nordrhein-Westfalen handelt damit auch in Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts“, heißt es. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, werden zur Rückzahlung der gesamten Summe aufgefordert.