Die Bundesregierung bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche finanzielle Unterstützungen an. Das beginnt bei Zuschüssen für den klimagerechten Umbau und reicht bis hin zu einem Bonus für ehemalige Beamte oder die Installation von Solaranlagen.
Aber auch die Weiterbildung und der Start in die Selbstständigkeit werden mit Geldern unterstützt. Auch Bürgergeld-Bezieher haben die Chance, sich in ihrer beruflichen Laufbahn helfen zu lassen. Dafür ist das sogenannte Einstiegsgeld da. Es handelt sich um eine Förderleistung, die einem den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern soll.
Bürgergeld-Bezieher erhalten Geld für die Selbstständigkeit
Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Einerseits muss man Bürgergeld-Leistungen beziehen und zudem muss ein konkretes Vorhaben zur Existenzgründung nachgewiesen werden. Auch Personen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geplant haben, können den Zuschuss beantragen. Das Einstiegsgeld ist dazu da, den Übergang vom Bürgergeldbezug ins Arbeitsleben zu erleichtern. Entscheidend ist, dass die Beendigung des Bürgergeldbezugs kurz bevor steht.
Investitionszuschuss und Einstiegsgeld können Gründung erleichtern
Die Entscheidung, ob man mit dem Zuschuss unterstützt wird, fällt im Jobcenter. Dort muss außerdem ein aussagekräftiger Businessplan vorgelegt werden. Es besteht bei all dem aber kein Rechtsanspruch auf das Geld. Die Idee muss überzeugen, damit man von dem Bonus profitieren kann. Maximal wir das Einstiegsgeld über 24 Monate ausgezahlt. Die Höhe wird durch eine einzelfallbezogene oder pauschale Bemessung bestimmt. Einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten ebenfalls Bürgergeld-Beziehende, die sich selbstständig machen oder bereits gegründet haben. Dieser ist dazu da, Sachmittel zu beschaffen. Um das Geld zu erhalten, müssen die benötigten Mittel und der Verwendungszweck genau aufgelistet werden. Im Jobcenter können sich Interessenten umfangreich über ihre Möglichkeiten informieren.