Die Fastfoodkette McDonald’s muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Ein 62-Jähriger zog gegen den Konzern vor Gericht und erhält nun ganze 50.000 Euro als Entschädigung. In einer Filiale in Bad Dürrheim war der Gast gestürzt und bekam nun Recht zugesprochen.
Der Unfall ereignete sich allerdings bereits im Jahr 2018. Bis vor kurzem wurde die Klage des Mannes abgewiesen, doch es ließ nicht locker. Schließlich zog er den Betreiber der McDonald‘s-Filiale, Jörg Deitlaff, zur Verantwortung. Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einigten sich die beiden Parteien kürzlich auf einen Vergleich.
Sturz eines 62-Jährigen wird teuer
Nun muss McDonald’s tief in die Tasche greifen, um die hohe Summe zu begleichen. Der 62-Jährige war bei seinem damaligen Besuch ausgerutscht. Grund dafür war der frisch gewischte Boden zwischen Toilettenbereich und Gastraum. Er erlitt damals so starke Verletzungen, dass er einige Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Er fordert nun einen Ausgleich seiner Gewinneinbußen in Höhe von 33.800 Euro. Hinzu kommt „ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25 000 Euro“, bestätigt David Stuhlmann, Sprecher des Gerichts.
Der Kläger gab an, dass er nach seinem Sturz zwei Mal an der Schulter operiert werden musste. Allerdings wurde man sich zunächst nicht einig, da unklar gewesen ist, ob eine Beschilderung ausreichte oder, ob man den gewischten Bereich hätte absperren müssen. „Wie es zu dem streitgegenständlichen Vorfall gekommen ist, ließ sich leider nicht mehr eindeutig aufklären. Vor Gericht wurde nun aus rein kaufmännischen Erwägungen ein Vergleich geschlossen. Bei McDonald‘s gibt es festgelegte Sicherheitsstandards und Prozesse, welche von den Restaurants eingehalten werden müssen. Dies betrifft auch das sachgemäße Wischen von Bodenflächen im Restaurantbetrieb“, erklärt Deitlaff.