Schon jetzt gelten in Deutschland bei der Mülltrennung zahlreiche Regeln. Ab dem 1. Mai 2025 soll nun noch eine weitere Einschränkung hinzukommen. Wer die Änderungen missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
In wenigen Wochen wird lediglich ein sogenannter Störstoffanteil von drei Prozent im Biomüll erlaubt sein. Schon im Jahr 2023 wurden die ersten Kontrollen der Biotonnen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es aktuell immer noch zu einem Störstoffanteil von durchschnittlich fünf Prozent kommt. Ein Problem, dass dringend gelöst werden soll.

Ab dem 1. Mai 2025 müssen Bürger eine neue Regel für den Biomüll beachten
Doch man muss ab dem 1. Mai nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit der Ablehnung der Tonne, wenn der Inhalt nicht den Regeln entspricht. Doch was sind Störstoffe überhaupt? Dabei handelt es sich um Materialien wie Plastik, Glas, Metalle oder auch Restabfälle. Diese Stoffe dürfen nicht im Biomüll entsorgt werden. Stattdessen stehen hier gesonderte Mülltonnen oder auch Container zur Verfügung.
Allerdings gibt es keine allgemeine verbindliche Liste, die zeigt, was genau in den Bioabfall gehört. Stattdessen ist hier der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gefragt. Den Verbrauchern sollte aber bewusst sein, dass es sich dabei immer um pflanzliche Abfälle aus Küche und Garten handelt, die kompostiert werden können. Langfristig möchte man mit der Novellierung der Bioabfallverordnung eine Störstoffquote von nur noch einem Prozent erreichen.