2.500 Euro für Rentner: Bonus nur noch kurze Zeit zu beantragen

Rentenzuschuss bis zu5.000 Euro möglich: Eine Antragstellung für die Auszahlung ist bis Ende Januar möglich. Generell schätzen Experten, eine Auszahlung von 2.500 Euro für die Rentner als Bonus für realistisch ein.

13.01.2024, 10:50 Uhr
2.500 Euro für Rentner: Bonus nur noch kurze Zeit zu beantragen
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Unterstützung für Rentner durch die Stiftung Härtefallfonds Viele Rentner haben die Möglichkeit, einen bedeutenden Zuschuss zur Rente zu erhalten – bis zu 5.000 Euro. Die Finanzhilfe wird durch die Stiftung Härtefallfonds des Bundesarbeitsministeriums bereitgestellt. Es ist von entscheidender Bedeutung, rasch zu handeln, da die Antragsfrist im Januar ausläuft. Zuschuss bis zu 2.500 Euro für viele Rentner Die Stiftung Härtefallfonds bietet Rentnern einen Zuschuss, der bis zu 2.500 Euro betragen kann. Dieser Fonds zielt darauf ab, Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, bei jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern auszugleichen, die eine erhebliche Zeit in der ehemaligen DDR oder im ausländischen Herkunftsgebiet gearbeitet haben. Erhöhung auf 5.000 Euro in bestimmten Bundesländern. Die Stiftung hat Zustimmung und Unterstützung von den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin erhalten. Durch ihren Beitritt wurde die Zahlung für Betroffene, die in diesen Bundesländern leben, auf weitere 2.500 Euro erhöht, insgesamt also bis zu 5.000 Euro. Voraussetzungen für den Rentenzuschuss Nicht jeder Rentner erfüllt die Voraussetzungen für den Rentenzuschuss. Personen sind anspruchsberechtigt, wenn ihre gesetzliche Rente sich auf Grundsicherungsniveau befindet, also auf dem Niveau des Bürgergeldes. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Rente am 1. Januar 2023 weniger als 830 Euro netto betrug. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen, Pflegende von Familienangehörigen, Bergleute in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe, Balletttänzerinnen oder -tänzer, Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion oder deren Angehörige. So kommen Berechtigte an ihren Bonus Der Antrag auf Rentenzuschuss oder zur Linderung empfundener Härten muss bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Der Antrag muss bis zu diesem Datum bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, nicht nur in den Briefkasten geworfen werden. Bei Zustimmung zum Antrag erhalten die Rentner eine Einmalzahlung von 2.500 Euro. Rentner, die in den Bundesländern, die dem Härtefallfonds beigetreten sind, leben, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Es ist ratsam, die Chance zu nutzen und den Antrag rechtzeitig vor Ende Januar zu stellen, um von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren.