110 Euro Bonus im Monat: Einfacher Antrag stockt Rente auf

Viele Bürger zweifeln an der Großzügigkeit ihrer zukünftigen Rente. Doch es gibt eine Möglichkeit, das Beste aus der Situation zu machen. So sind sogar ein Bonus von 110 Euro jeden Monat möglich, der dann zur Rente dazu kommt.

12.01.2024, 10:50 Uhr
110 Euro Bonus im Monat: Einfacher Antrag stockt Rente auf
Ground Picture/Shutterstock
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Bonus pro Monat die Rente: Bis zu 110 Euro möglich Eltern können sich durch einen Antrag Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen, was zu einer monatlichen Rentenerhöhung führt. Kinder zu erziehen, ist anspruchsvoll und kann sich auf die berufliche Situation auswirken. In solchen Fällen können Eltern durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ihre monatliche Rente erhöhen. Dieser Ansatz soll als Ausgleich dienen, wenn Erwerbstätigkeit eingeschränkt war und somit weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Antragstellung und Bedingungen Allerdings erfolgt die Anerkennung nicht automatisch. Eltern müssen einen Antrag stellen, um die Kindererziehungszeiten offiziell feststellen zu lassen. Dabei kann immer nur ein Elternteil gleichzeitig von der Erziehung profitieren. Die Antragstellung kann auch über das neue Rentenportal erfolgen, um auf den Versand von PDF-Dokumenten per Post zu verzichten. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die anrechenbare Erziehungszeit 2,5 Jahre, danach sind es volle 3 Jahre. Es steht nur einem Elternteil die Möglichkeit offen, sich die Erziehungszeit anrechnen zu lassen. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch; stattdessen ist eine Antragstellung erforderlich. Weitere wichtige Details für den Bonus Bei einer dreijährigen Kindererziehungszeit bedeutet dies eine zusätzliche monatliche Rente von etwa 110 Euro. Diese Erziehungszeit kann vollständig für jedes Kind angerechnet werden. Während der Kindererziehung werden Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt, selbst wenn die Eltern berufstätig sind. Die Anrechnung der Erziehungszeit gilt ausschließlich für die Kindererziehung in Deutschland. Auch Adoptiv- oder Pflegeeltern haben Anspruch auf die Anerkennung dieser Zeiten. Der Antrag hierfür sollte nach Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes gestellt werden. Wenn die Zeiten dem Vater zugeordnet werden sollen, ist eine gemeinsame Erklärung erforderlich. Zur Vermeidung von doppelten Anträgen kann der Rentenverlauf online überprüft werden. Trotz des Antragsverfahrens ist die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten gewährleistet. In der Regel erfolgt vor dem Renteneintritt eine Kontenklärung durch die Deutsche Rentenversicherung, bei der alle relevanten Zeiten mit gezahlten Rentenbeiträgen erfasst werden. Sorgen um eine mögliche Nichtberücksichtigung sind daher unbegründet.