Einige Kunden der Sparkasse München werden eine Nachzahlung erhalten. Nach einer Einigung mit der Verbraucherzentrale winkt rund 2.400 Prämiensparern ein Plus auf dem Konto. Hintergrund ist die Tatsache, dass Zinsen nachgezahlt werden müssen. Die Verbraucherzentrale drängte auf ein verkürztes Verfahren.
Insbesondere ältere Prämiensparer sollten von einer schnellen Entscheidung sowie Einigung profitieren. Oft können sich die Betroffenen auf vierstellige Summen freuen. Zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des Ersparten sollen nachgezahlt werden. Der Zeitpunkt der ersten Einzahlung gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Nachzahlung tatsächlich ausfällt.

Die Stadtsparkasse München muss vierstellige Summen Zinsen nachzahlen
Die Maßnahmen orientieren sich an dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Nun wurde der Vergleich vom Bayerischen Obersten Landesgericht geprüft. Die Verbraucherzentrale ist erleichtert über die Genehmigung und den Erfolg, den man gegenüber der Sparkasse München erzielen konnte. Eine Beispielrechnung zeigt, wie viel Geld die Prämiensparer erwarten können. Wer im Jahr 1998 mit dem Prämiensparen begonnen hat und über ein Endguthaben von über 27.000 Euro verfügt, kann beispielsweise mit einer Nachzahlung in Höhe von 3,69 Prozent rechnen.
Somit erhalten Betroffene rund 1.000 Euro. Allerdings müssen Kunden auch damit rechnen, dass Abzüge gezahlt werden müssen. Dazu zählen die Kapitalertragssteuer, je nach Summe der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Betroffen sind Prämiensparverträge, die zwischen den Jahren 1994 und 2005 von dem Kreditinstitut angeboten wurden. Fragen zum Ablauf werden von der Verbraucherzentrale sowie von der Stadtsparkasse beantwortet.