Immer wieder kommt es aufgrund falsch eingepackter Powerbanks zu Zwischenfällen in Flugzeugen. Teilweise müssen Flieger notlanden und es kommt zu ernstzunehmenden Bränden. Zum Start der Sommerferien hat die britische Luftfahrtbehörde Civil Aviation Authority (CAA) deshalb eine Aufklärungskampagne gestartet und neue Zahlen veröffentlicht.
Diese besagen, dass sich die Meldungen von überhitzten und defekten Geräten in Flugzeugen zwischen 2024 und 2025 fast verdoppelt haben. Schon im Vorjahr war ein Anstieg von 98 Prozent zu beobachten. Dabei geht es nicht nur um Powerbanks, sondern generell um Geräte mit Lithium-Ionen-Akku. Die tragbaren Ladegeräte stellen aber eines der größten Probleme dar, da sie – anders als in der Regel Smartphones und Laptops – oft unsachgemäß verstaut werden.
Lithium-Ionen-Akkus sind ein ernstzunehmendes Sicherhetsrisiko
Der CAA zufolge ereignen sich inzwischen im Schnitt zweimal pro Woche Vorfälle mit Lithium-Ionen-Akkus. Gleichzeitig gibt die Behörde an, dass mehr als ein Drittel der Passagierinnen und Passagiere nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt seien.
Aufgrund der Gefahr gibt es bereits Regelungen, dass jede Person maximal zwei Powerbanks in der Kabine mit sich führen darf. Zudem ist das Aufladen der Geräte während eines Fluges strengstens untersagt. Darüber hinaus benötigt man für eine Powerbank mit mehr als 100 Wattstunden eine Genehmigung der jeweiligen Airline. Geräte mit mehr als 160 Wattstunden sind grundsätzlich verboten.
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Das sollte man bei Powerbanks in Flugzeugen beachten
Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben einige Airlines noch strengere Regelungen für ihre Maschinen aufgestellt. Reisende sollten sich vor dem Abflug entsprechend individuell informieren. So ist es etwa bei der Lufthansa, Eurowings, Swiss Air oder auch bei Brussels Airlines sogar untersagt, Geräte an Bord mit einer Powerbank aufzuladen. Darüber hinaus sollten Passagierinnen und Passagiere eines Flugzeugs grundsätzlich folgende Packhinweise für Lithium-Ionen-Akkus beachten:
- Powerbanks sind in Aufgabegepäck verboten und gehören entsprechend ausschließlich ins Handgepäck.
- An Bord müssen die Akkus stets in Reichweite sein und dürfen nicht einfach im Gepäckfach verstaut werden.
- Bei Sicherheitskontrollen am Flughafen und im Flugzeug sollte man transparent mitteilen, wenn man einen mobilen Akku dabeihat.

