Die Preise für Kinotickets steigen seit Jahren, während aufgrund wachsender Konkurrenz durch Streaming-Dienste die Zahlen der Zuschauerinnen und Zuschauer eher rückläufig sind. Dazu kommt, dass es mit dem Geld für die Tickets meistens nicht getan ist. Denn für viele gehören ein paar Snacks zu jedem guten Kinobesuch. Besonders hoch im Kurs steht dabei süßes Popcorn. Aber auch Nachos sind sehr beliebt.
Wer einen Snack und vielleicht auch noch ein Getränk will, zahlt aber schnell weit mehr als 10 Euro nur dafür. Vermutlich deshalb sieht man öfter in den Kinosälen Leute, die sich ihr eigenes Essen mitbringen, statt in den Lichtspielhäusern selbst etwas zu kaufen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Eigenes Essen in Kinos ist eine (Haus-)rechtliche Grauzone
In Deutschland gibt es zumindest keinerlei Gesetze, die das verbieten würden. Allerdings haben Kinobetreiber im Zweifel das Hausrecht und dürfen ihren Gästen das Mitbringen von eigenem Essen und Trinken verbieten. Einige tun das auch; vor allem große Ketten mit mehreren Lichtspielhäusern haben entsprechende Regeln erlassen. So handhaben es etwa Cinemaxx, Cinestar und andere große Einrichtungen, die darauf explizit in ihrer Hausordnung hinweisen. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit Konsequenzen wie etwa einem Hausverbot rechnen. Bei kleineren Kinos kann man hingegen Glück haben, wenn keine entsprechende Hausordnung vorhanden ist. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man am besten beim Personal nachfragen.
Rein rechtlich dürfen die Einrichtungen übrigens nicht auf einer Taschenkontrolle bestehen, es sei denn, es besteht der Verdacht auf eine Straftat. Dass viele Kinos das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken verbieten, hat mehrere Gründe. Zum einen erschwert es mitunter die Reinigung. Zum anderen – und wahrscheinlich wesentlicheren – stecken dahinter wirtschaftliche Überlegungen. Snacks und Getränke sind für viele Kinos inzwischen eine wichtige Einnahmequelle, die auch die Preise der Tickets stabiler halten.