Große Sammelklage gegen Amazon: Prime-Video-Nutzer ziehen wegen eines Details vor Gericht

Wer über Amazon Prime Video Filme „kauft“, bekommt mitunter Schwierigkeiten. Deshalb wurde jetzt eine große Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht. Worum geht es dabei genau?
Große Sammelklage gegen Amazon: Prime-Video-Nutzer ziehen wegen eines Details vor Gericht
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Seit Jahren schwelt ein rechtlicher Streit beim Thema digitales Eigentum, von dem viele große Branchen wie etwa Streaming und Gaming betroffen sind. Denn etwa bei Amazon über den Dienst Prime Video ist es möglich, Inhalte sowohl im Abo zu streamen als auch zu leihen oder sogar zu „kaufen“. Die Anführungszeichen sind in diesem Fall bewusst gesetzt, denn genau da liegt das Problem. Wer einen Film oder eine Serie bei Prime Video „kauft“, bezahlt zwar den Kaufpreis – am Ende gehört der Inhalt der bezahlenden Person aber nicht wirklich.

Dahinter steht eine jahrelange Debatte, weil sich auf diese Weise erstandene digitale Produkte im Gegensatz zu ihren physischen Gegenstücken wie etwa einer DVD nicht tatsächlich im Besitz der Käuferin oder des Käufers befinden. Amazon hat im Fall von Prime Video jederzeit das Recht, den Zugriff auf das Produkt wieder zu entziehen, obwohl man ja dafür bezahlt hat. Dazu kommt, dass man die Inhalte nur nutzen kann, wenn man ein Amazon-Konto hat. Sollte man dieses aus welchen Gründen auch immer auflösen wollen, würde das auch bedeuten, dass man den Zugriff auf gekaufte Inhalte verliert. Deshalb ziehen einige Nutzerinnen und Nutzer jetzt vor Gericht; eine entsprechende Sammelklage wurde am Bundesgericht von Washington eingereicht.

Amazon-Schriftzug an einer Lagerhalle des Unternehmens
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Sammelklage betrifft alle Nutzer, die Filme bei Amazon Prime Video „kaufen“

Amazon ist mit diesem Vorgehen kein Einzelfall. Etwa im Zusammenhang mit der Gaming-Plattform Steam gibt es eine ähnliche Debatte schon länger. Deshalb weist Steam seit dem vergangenen Jahr beim Kauf explizit darauf hin, dass man quasi für die Nutzungsrechte bezahlt, weil die Plattform selbst nur eine vermittelnde Funktion einnimmt. Ähnliches gilt für die meisten Inhalte in digitalen Stores wie etwa auch denen von Apple und Google und auch für Prime Video; es sei denn, Amazon hat die Inhalte tatsächlich selbst produziert.

In der Sammelklage ist deshalb von dem irreführenden Wort „kaufen“ die Rede. Zwar erwähnt auch Amazon, dass man Filme und Serie de facto nicht kauft, sondern nur eine Lizenz erwirbt, mit der man den Inhalt für eine bestimmte Zeit sehen kann. Allerdings findet man diese Information nur im Kleingedruckten. Es ist auch nicht das erste Mal, dass der US-amerikanische Konzern deshalb verklagt wird. Bereits 2020 versuchte Amazon, eine entsprechende Klage abzuweisen – ohne Erfolg.

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Bei entsprechendem Urteil könnte eine Folge sein, dass beim „Kauf“ eindeutiger auf die Rechtelage hingewiesen werden muss. Ein langfristiges Lösungskonzept für die Problematik digitalen Eigentums gibt es allerdings nicht. Der sicherste Weg für Nutzerinnen und Nutzer ist es immer noch, eine physische Kopie wie eine DVD zu erwerben.