Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf ein neues Wehrdienstgesetz geeinigt. Schon seit Wochen wurden immer wieder Details über den Entwurf des Verteidigungsministers Boris Pistorius bekannt. Auch eine mögliche Wehrpflicht wurde debattiert – allerdings möchte man vorerst auf Freiwilligkeit setzen.
Zudem soll der Dienst attraktiver gestaltet werden, um mehr junge Menschen zu erreichen und zu überzeugen. Doch was genau bedeutet die Änderung? Der Bundeswehr fehlen momentan insgesamt 80.000 aktive Soldaten. Vorerst möchte man mit 15.000 neuen Wehrdienstleistenden beginnen. Ab dem Jahr 2027 soll eine verpflichtende Musterung eingeführt werden.

Entwurf von Pistorius: Bundeskabinett einigt sich auf neues Wehrdienstgesetz
Wie bereits angekündigt, legt das neue Wehrdienstgesetz fest, dass junge Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten werden. Ziel sei es, Auskunft darüber zu geben, ob man für den Wehrdienst infrage kommt oder nicht. Den Fragebogen werden Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren ausfüllen müssen. Pistorius sieht außerdem vor, dass Wehrdienstleistende künftig genauso viel Geld erhalten, wie Zeitsoldaten. Demnach stünden ihnen 2000 Euro netto pro Monat zu.
Zu Beginn der Woche legte Außenminister Wadepuhl allerdings Einspruch ein. Mittlerweile konnte man sich einigen und er zog ihn wieder zurück. „Kein Gesetz verlässt den Bundestag in der Regel so, wie es hineingegangen ist. Das wird hier so oder ähnlich auch sein“, fügte Pistorius hinzu. Der Minister rechnet damit, dass im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch einige Änderungen vorgenommen werden. Eine Wehrpflicht kann nur zum Tragen kommen, wenn es an Freiwilligen mangelt oder sie durch die verteidigungspolitische Lage unvermeidbar ist. Doch auch dann muss der Bundestag erst zustimmen.