Seit Jahren werden die Regelungen für Raucherinnen und Raucher in Deutschland verschärft und auf der anderen Seite der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gestärkt. Einen weiteren Schritt in diese Richtung geht jetzt das südwestlichste Bundesland, Baden-Württemberg. Das Kabinett hat eine entsprechende Reform des Nichtraucherschutzgesetzes verabschiedet. Dieses sieht weitere Rauchverbote in der Öffentlichkeit vor.
Besonderes Augenmerk gilt dabei einmal mehr Plätzen, an denen sich vor allem Kinder und Jugendliche aufhalten. So ist es künftig verboten, auf Kinderspielplätzen, in Freibädern, Zoos oder in Freizeitparks zu rauchen. Und auch an Straßenbahn- und Bushaltestellen gilt künftig auch Rauchverbot. Zusätzlich werden die teilweise erlaubten Raucherzonen auf Schulhöfen sowie Raucherzimmer in behördlichen Einrichtungen abgeschafft.
Was künftig für Raucher in Baden-Württemberg gilt
Neben der Ausweitung der Orte, an denen in Baden-Württemberg ein Rauchverbot gilt, werden auch die Regelungen für E-Zigaretten verschärft. Diese gelten zwar etwa in Hinsicht auf das Krebsrisiko als weniger gefährlich als Zigaretten. Das bedeutet aber nicht, dass sie ungefährlich sind – weder für die Raucherinnen und Raucher selbst, noch für die Personen im unmittelbaren Umfeld. Die neue Regelung betrifft zudem auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas. Dabei ist egal, ob darüber nikotin-, tabak- oder cannabishaltige Erzeugnisse konsumiert werden.
Dass Rauchen gesundheitsschädlich und potenziell tödlich ist, ist allgemein bekannt. Aktuellen Zahlen zufolge sterben allein in Deutschland jedes Jahr etwa 130.000 Personen an den unmittelbaren Folgen. Das ist im Schnitt jeder siebte Todesfall hierzulande. Die verschärften Regeln für Raucherinnen und Raucher sollen zudem das Passivrauchen weiter einschränken, das ebenfalls enorm schädlich sein kann, da der dabei inhalierte Rauch dieselben Substanzen erhält. Zudem sind Kinder beim Passivrauchen besonders gefährdet, weil sie eine höhere Atemfrequenz haben.