Bislang gelten Ramadan und Opferfest, beides wichtige Ereignisse in der islamischen Religion, nicht als gesetzliche, sondern „nur“ als religiöse Feiertage. Das will zumindest das Bundesland Schleswig-Holstein künftig ändern. Das berichtet unter anderem das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Offenbar hat man sich deshalb mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland e. V. auf einen entsprechenden Vertrag geeinigt.
Dieser umfasst mehrere Punkte, die sich unter anderem auf die Ausbildung von Imamen beziehen. Ein Punkt sieht aber auch vor, sowohl den ersten Tag des Ramadan- als auch des Opferfestes als islamische Feiertage zu würdigen. Dafür sollen diese Tage „im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes“ gehandhabt werden. Das bedeutet, dass Personen an diesen Tagen im Sinne eines Feiertages freigestellt werden können. Dem Statistischen Bundesamt zufolge leben in Deutschland ungefähr 5,5 Millionen Muslime, was einem Bevölkerungsanteil von 6,6 Prozent entspricht.

Neue Feiertagsregelung soll für „Anerkennung und Gleichbehandlung“ sorgen
Die Ankündigung hat vielerorts für Aufsehen und eine rege Debatte gesorgt. Das scheint allerdings auch daran zu liegen, dass die Formulierung auf den ersten Blick missverständlich ist. Der Vertrag bedeutet nämlich nicht, dass Muslime in Schleswig-Holstein künftig mehr gesetzliche Feiertage haben als andere Bevölkerungsgruppen. Wer angestellt ist, muss weiterhin einen Urlaubsantrag stellen, der vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.
Anders sieht das bei Schülerinnen und Schülern aus; die dürfen künftig an diesen Tagen mit entsprechender Begründung entschuldigt zu Hause bleiben. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte. Ähnliche Regelungen gibt es etwa bereits in Hamburg, wo es bisher einen entsprechenden freien Tag für Schulkinder gibt. Und auch Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen findet man entsprechende Lösungen.
Dorit Stenke, Kulturministerin Schleswig-Holsteins, erklärt: „Dieser Vertrag ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Menschen muslimischen Glaubens sind Teil unserer Gesellschaft. Das besiegeln wir mit diesem Vertrag.“ Und auch andere prominente Stimmen sprechen von einem wichtigen Schritt und von Anerkennung. Es gibt aber auch Gegenstimmen. So warnt etwa die Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter vor einer grundsätzlichen Schieflage der Debatte, in der vor allem konservative Muslime zu Wort kommen würden und weniger die liberalen. Dazu komme, dass Muslime an christlichen Feiertagen ohnehin frei hätten.