Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat erneut erklärt, dass die Deutschen zu wenig arbeiten. Er ist der Meinung, dass der Krankenstand zu hoch ist und dass man dieser Entwicklung gegensteuern müsse. Im Rahmen der Debatte wird auch die telefonische Krankschreibung kritisiert.
Kanzler Merz mahnt, dass die telefonische Krankschreibung zu dem vermeintlich hohen Krankenstand beitragen würde. Deshalb kündigte die Gesundheitsministerin Nina Warken nun die Überprüfung dieser Option an. „Wir brauchen praktikable Lösungen“, sagte die Politikerin dem Tagesspiegel. Merz erklärte, dass der Krankenstand in Deutschland durchschnittlich 14,5 Tage beträgt und fragte, ob das „wirklich sein müsse“.

Steht die telefonische Krankschreibung vor dem Aus? Warken plant Überprüfung
Kritisiert wird, dass der Arzt gar nicht beurteilen kann, wie es dem Patienten wirklich geht, wenn er ihn lediglich am Telefon hört und nicht sieht. Die Krankschreibung „auf Knopfdruck“ führe dazu, dass Beschäftigte viel eher von der Arbeit fernbleiben, als wenn sie in die Praxis gehen müssten. Doch die Ärzte selbst begrüßen das Prozedere. Sie werden dadurch entlastet und betonen, dass es sich nicht um die Ursache für mehr Krankmeldungen handeln würde.
Markus Söder mit Vorstoß: Längere Arbeitszeiten und weniger Krankschreibungen gefordert
"Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt", erklärte Markus Beier, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes. "Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen", heißt es weiter. Fest steht, dass die Debatte erneut entfacht wurde und möglicherweise in Zukunft ein Mittelweg gefunden werden kann. Aktuell muss jedoch die Überprüfung abgewartet werden, bevor klar ist, was genau auf die Arbeitnehmer zukommen wird. Sollte die telefonische Krankschreibung tatsächlich abgeschafft werden, müssten Beschäftigte wieder in der Praxis vorstellig werden.
