Maximilian Krah gegen Jan Böhmermann: So kam es zu dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Das Amtsgericht Chemnitz prüfte kürzlich einen Antrag auf den Erlass eines Haftbefehls gegen Maximilian Krah. Was ein Rechtsstreit mit Jan Böhmermann damit zu tun hat und wie der AfD-Politiker reagierte.
Maximilian Krah gegen Jan Böhmermann: So kam es zu dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
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Gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah wurde ein Antrag auf den Erlass eines Haftbefehls geprüft. Das bestätigte das Amtsgericht Chemnitz am Donnerstag. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann, den der Bundestagsabgeordnete verloren hat. Wie die dpa erklärte, sollte zunächst überprüft werden, ob die Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Diese Vorgehensweise ist für eine Vollstreckung nötig.

„Deutschland ist ein Rechtsstaat und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, erklärte Jan Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Offenbar hatte Maximilian Krah die Kosten des verlorenen Prozesses nicht vollständig beglichen. Da er auch zu einem Termin vor Gericht nicht erschien, kam es nun zu dem Antrag auf einen Haftbefehl.

Maximilian Krah im Bundestag
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Prozess mit Böhmermann: Zahlte Maximilian Krah die Prozesskosten nicht?

Hintergrund ist ein Prozess, in dem der AfD-Politiker Jan Böhmermann eine bestimmte Äußerung verbieten wollte. Böhmermann behauptete, Krah habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Während der Aufzeichnung seines Podcasts „Fest und Flauschig“ las der Satiriker eine Zuschrift vor, in der es um diese Behauptung ging. Allerdings wurde die Unterlassungsklage vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. Böhmermann ließ bereits 5.000 Euro Prozesskosten durch ein Vollstreckungsverfahren von Krah eintreiben. Wie der Spiegel berichtete, seien weitere 300 Euro offen.

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AfD-Politiker gibt Statement ab

Krah selbst erklärte, er habe die Prozesskosten bereits im Januar beglichen. Gegenüber der ARD sagte der Politiker, dass die Angelegenheit von seinem Anwalt geklärt werden soll. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, sagte Krah. Gegenüber der Zeit bestätigte der 49-Jährige mittlerweile, dass er die Summe nun ebenfalls bezahlt habe. „Da alles bezahlt ist, ist der Haftbefehl hinfällig.“

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Jan Böhmermann sorgte mit seinem Podcast „Fest und Flauschig“ für den Rechtsstreit

Krah argumentierte im Rahmen seiner Unterlassungsklage, dass die Behauptung Böhmermanns seine Persönlichkeitsrechte verletzen würde. Eine Bestellung von 200 Flaschen Champagner könne „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis“ demonstrieren. Doch das Gericht entschied, es habe keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsache, dass Böhmermann lediglich eine Zuschrift vorlas und anschließend die Anzahl der Flaschen auf „lediglich 50“ korrigierte. Da Krah Böhmermann für einen „Widerling“ halte, habe er die Prozesskosten „nur widerwillig“ beglichen.