Geplante Krankenkassenreform: Für wen es teurer wird

Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen für Krankenkassen. Doch was würden diese für Versicherte konkret bedeuten?
Geplante Krankenkassenreform: Für wen es teurer wird
iStock / TeamDAF

„Alle müssen jetzt ihren Beitrag leisten“ – so stimmte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf die Vorhaben ein, die sie am Dienstag mit Blick auf die Reform der gesetzlichen Krankenkassen vorlegte. Bei vielen Vorschlägen bezieht sich die Ministerin auf die im März vorgelegten Vorschläge der Expertenkommission, die aus zehn Fachleuten der Branche besteht.

Insgesamt sollen so Warken zufolge 20 Milliarden Euro gespart werden. Das wären sogar fünf Milliarden mehr als das für 2027 berechnete Defizit von 15 Milliarden Euro. Noch sind die Pläne zur Krankenkassenreform allerdings nicht mit den anderen Ministerien abgestimmt. Warken will einen entsprechenden Gesetzesvorschlag am 29. April ins Bundeskabinett einbringen.

Die vorgelegten Maßnahmen setzen an verschiedenen Punkten an. So soll unter anderem die kostenlose Familienversicherung für Ehepartner entfallen und die Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen. Insgesamt spricht Nina Warken von „wirksamen und ausgewogenen Maßnahmen“, die das Ziel haben, die Finanzlücke zu schließen und gleichzeitig die Beiträge stabil zu halten. Doch wen betreffen die geplanten Schritte genau?

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Krankenkassenreform sieht Streichung der kostenlosen Familienversicherung in weiten Teilen vor

Ab 2028 entfällt die kostenlose Familienversicherung für Eheleute. Bislang kann eine Person in einer Ehe, die gar kein oder ein deutlich geringeres Einkommen als die andere hat, kostenlos mitversichert werden. Ab 2028 sollen allerdings Beiträge in Höhe von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen (Brutto-)Einkommens der hauptversicherten Person erhoben werden.

Bei 60.000 Euro entspricht das 2100 Euro pro Jahr (175 Euro im Monat), bei 70.000 Euro wären das 2450 Euro pro Jahr (204 Euro pro Monat), bei 80.000 Euro beträgt die Summe dann 2800 Euro pro Jahr (233 Euro pro Monat) und so weiter. Entsprechend werden Haushalte, in denen es einen klaren Hauptverdienst gibt, stärker belastet. Damit bleibt das Ministerium allerdings noch unter den Vorschlägen der Expertenkommission.

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Ausgenommen von der neuen Regelung sollen allerdings Kinder, Eltern mit Kindern unter sieben Jahren oder von Kindern mit Behinderung sein. Rentnerinnen und Rentner sowie Personen, die Angehörige pflegen, soll die Änderung ebenfalls nicht betreffen.

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht während einer Pressekonferenz zur geplanten Finanzreform für die gesetzliche Krankenkasse (GKV).
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Weitere reduzierte oder gestrichene Leistungen für gesetzlich Versicherte

Zudem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig nicht mehr für homöopathische Leistungen aufkommen, weil über den Placebo-Effekt hinaus kein Nutzen für Patientinnen und Patienten nachgewiesen werden könne. Zu den Regelleistungen gehört Homöopathie jetzt schon nicht mehr. Auch Hautkrebsscreenings sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Stand jetzt können sich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre diesbezüglich untersuchen lassen – auch ohne konkreten Verdacht.

Darüber hinaus sehen die Pläne vor, dass die Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausbesuche für Versicherte steigen werden. Bislang mussten Patientinnen und Patienten beispielsweise in der Apotheke maximal zehn Euro für verschriebene Medikamente bezahlen. Dieser Wert erhöht sich planmäßig auf 15 Euro, wobei die geltenden Härtefallregeln in Bezug auf individuelle Belastungsgrenzen bestehen bleiben sollen. Die Grenzen liegen bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei Personen mit chronischen Erkrankungen wird die grenze bereits bei einem Prozent angesetzt.

Auch bei den Kliniken selbst setzt die vorgeschlagene Krankenkassenreform an. So soll eine Klausel für höhere Vergütungsanstiege gestrichen werden. Zudem soll künftig vor bestimmten Eingriffen zunächst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sollen zudem bestimmte Bezahlungen außerhalb des Honorarbudgets wie etwa für offene Sprechstunden gestrichen werden. Darüber hinaus sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen selbst begrenzt werden.

Reaktionen auf die Reformvorschläge für Krankenkassen fallen gespalten aus

Kritik an den Reformplänen gibt es unter anderem von Eugen Brysch, dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Eine gerechte Lastenverteilung sieht anders aus“, wird Brysch zitiert. So würde sich etwa der Bund nicht an den Kosten beteiligen. Ähnliche Stimmen gibt es auch von den Krankenkassen selbst. Die Krankenhausgesellschaft warnt sogar vor einem Kliniksterben.

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, bezeichnete die vorgeschlagenen Maßnahmen hingegen als „relativ ausgewogen“. Ferdinand Gerlach, stellvertretender Vorsitzender der Expertenkommission, verteidigte die Vorschläge ebenfalls. Ohne die Reformen müssten die Versicherten sogar noch mehr zahlen, vor allem mit Blick auf die Zusatzleistungen. Als Hauptquelle der Einsparungen benennt er vor allem die Leistungserbringer, also Kliniken, Pharmaindustrie und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.