Totalsanktionen möglich: Das sind die strengen Regeln der neuen Grundsicherung

Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf die neue Grundsicherung geeinigt. Sie soll das Bürgergeld ablösen. Diese neuen Regeln müssen Betroffene jetzt kennen.
Totalsanktionen möglich: Das sind die strengen Regeln der neuen Grundsicherung
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Schon im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Union und SPD das umstrittene Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen wollen. Nun ist es so weit, denn die Verhandlungen sind nach mehreren Wochen abgeschlossen. Die Koalitionspartner haben sich demnach einigen können.

Die Einführung der neuen Grundsicherung wird auch mit strengeren Regeln einhergehen. Betroffene müssen schlimmstenfalls sogar mit Totalsanktionen rechnen, was bedeutet, dass sämtliche Leistungen gestrichen werden können. Deshalb sollte man schon vorher wissen, wie man sich zu verhalten hat, um das Schlimmste zu vermeiden, denn der Bundesregierung geht es insbesondere darum, Totalverweigerer abzustrafen.

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Bundesregierung führt neue Grundsicherung ein: Diese Regeln muss man kennen:

Das bedeutet natürlich nicht, dass alle bisherigen Bürgergeldempfänger um ihre Leistungen bangen müssen. „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen“, heißt es. „Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“ Wer den ersten Termin beim Jobcenter unentschuldigt verpasst, muss noch nicht mit Sanktionen rechnen. Erst beim zweiten Mal können 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden. Wird auch der dritte Termin versäumt, drohen härtere Konsequenzen. Betroffene sollen anschließend noch eine letzte Chance erhalten und sich zu einer Anhörung am Telefon, in einem Videocall oder bei einem Treffen mit dem Sachbearbeiter melden.

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Mehr dazu: „Bürgergeld ist Geschichte“ – Merz-Regierung kündigt neue Grundsicherung an

Bei dieser Anhörung erhalten sie die Möglichkeit, ihren Fall zu erklären. Wer das auch nicht tut, erhält kein Geld mehr. Die Zahlungen können in einem solchen Fall gänzlich gestrichen werden. Verweigert ein Empfänger der Grundsicherung die Annahme eines Jobs, kann die staatliche Unterstützung ebenfalls gestrichen werden. Bärbel Bas wollte mit dem Recht auf Anhörung sicherstellen, dass psychisch kranke Menschen oder Personen mit mangelnden Sprachkenntnissen die Chance erhalten, ihre Situation zu schildern. So soll das Jobcenter Betroffene von Totalverweigerern unterscheiden können.

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