Der Bundestag hat am Donnerstag das Ende des Bürgergelds beschlossen. Schon im Dezember 2025 wurde bekannt, dass die Bundesregierung rund um Friedrich Merz geplant hatte, eine neue Grundsicherung einzuführen. Diese Reform soll dazu führen, dass insbesondere Totalverweigerer härter bestraft werden können.
Die neue Grundsicherung soll ab dem 1. Juli in Kraft treten. Rund fünf Millionen Bürger sind von der Änderung betroffen. Sie beziehen aktuell in Deutschland die finanzielle Unterstützung. Wie der Bundestag offiziell mitteilte, stimmten 320 Abgeordnete für den Entwurf zur Änderung des Gesetzes. „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang“, erklärte der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann.

Das Bürgergeld wird abgeschafft: Was die neue Grundsicherung für Betroffene bedeutet
In dem Entwurf heißt es unter anderem, dass „ein langfristig starker Sozialstaat klare, durchsetzbare Regeln braucht und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen“. Auch die SPD meldete sich vor der Abstimmung zu Wort. „Wer sich an die Regeln hält, für den ändert sich nichts“, erklärte Jens Peick. Es geht der Koalition insbesondere darum, „Menschen in Arbeit zu bringen“. Es handele sich nicht um einen Systemwechsel, sondern um ein „Nachschärfen“. Während die Regelsätze gleich bleiben, wird die Neuerung einige Konsequenzen mit sich bringen.
Das ändert sich für Bürgergeld-Empfänger mit der neuen Grundsicherung
- Miete und Heizung: Grundsätzlich werden die Kosten weiterhin übernommen. Allerdings muss man schneller umziehen, wenn man in einer zu teuren Wohnung wohnt. Die bisherige Karenzzeit von zwölf Monaten wird entfallen.
- Strafen: Wer zu seinem Termin beim Jobcenter nicht erscheint, muss mit einer Kürzung des Geldes rechnen. Die Grundsicherung kann künftig direkt um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wer drei Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, muss damit rechnen, dass die gesamte Zahlung gestrichen wird.
- Vermögen: Ab Juli wird das Schonvermögen je nach Alter festgelegt. Unter 30-Jährige dürfen maximal 5.000 Euro besitzen, ab 31-Jährige 10.000 Euro, ab 41-Jährige 12.500 Euro und über 50-Jährige 20.000 Euro.
Alle Details: Totalsanktionen möglich - Das sind die strengen Regeln der neuen Grundsicherung
