Die Linke hat kürzlich einen Antrag im Bundestag gestellt, der für eine Diskussion gesorgt hat. Die Partei fordert das Wahlrecht für Ausländer in Deutschland, allerdings unter der Bedingung, dass die Betroffenen mindestens fünf Jahre in der Bundesrepublik leben.
Die geforderte Regel würde für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen gelten. Eigentlich ist das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene in Deutschland an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt. Es würde sich also um einen deutlichen Eingriff in das bisherige Gesetz handeln. „Der Befund zu diesem Vorstoß ist ebenso klar wie alarmierend: Mit diesem Vorschlag verlässt die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes“, erklärte der CDU-Fraktionsvize Günter Krings.

Wahlrecht für Ausländer: Die Linke stellt Antrag im Bundestag
„Dieser absurde Vorschlag zeigt, wie weit die Linkspartei von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entfernt ist: Laut unserer Verfassung wird der Deutsche Bundestag vom deutschen Volke gewählt, das ist Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt“, heißt es weiter. Trotz der Kritik steht die Linke hinter ihrem Antrag und argumentierte in einem entsprechenden Statement für das Wahlrecht für Ausländer.
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„Obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen und häufig auch Kinder zur Welt bringen, die hier als Deutsche aufwachsen, können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen“, erklärte die Linke.
Im Jahr 1990 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Wahlrecht Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft vorbehalten ist. Um das Wahlrecht für Ausländer einzuführen, wäre es demnach nötig, das Grundgesetz zu ändern. Die Linke rund um Heidi Reichinnek bräuchte dazu also die Unterstützung der anderen Parteien, was aktuell problematisch ist. Denn bisher gibt es mehr Kritik als Zuspruch für den Vorstoß.

