Änderung des Mietrechts geplant: Diese neuen Regeln sollen Mieter schützen

Ob Indexmieten oder möblierte Apartments – die Bundesregierung plant massive Änderungen im Mietrecht. Was hinter dem neuen Reformvorhaben steckt und welche konkreten Vorteile Mieter nun erwarten dürfen.
Änderung des Mietrechts geplant: Diese neuen Regeln sollen Mieter schützen
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Die Bundesregierung plant eine Reform des Mietrechts. Die Neuerungen sollen Lücken im System schließen und dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter künftig besser geschützt sind. Außerdem soll der deutliche Anstieg der Mieten gebremst werden, da der Druck auf dem Wohnungsmarkt groß ist.

Unter anderem sind strengere Regeln für Indexmieten und mehr Transparenz bei der Vermietung möblierter Wohnungen geplant. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete bereits online vorgestellt.Damit wird ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt“, heißt es in einem offiziellen Statement.

Symbolbild Mietrecht: Frau hält Miniaturhaus in ihren Händen
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Bundesregierung will Mietrecht ändern: Das sind die Vorteile für Mieter

Demnach sollen Indexmieten durch die Reform des Mietrechts künftig gebremst werden. Der Anstieg wird dann ab einer Steigerung von drei Prozent gedeckelt. Höhere Steigerungen sollen nur noch zur Hälfte mieterhöhend berücksichtigt werden dürfen. Zudem soll es eine zeitliche Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge geben, damit nur noch dieser Zeitraum von der Mietpreisbremse ausgenommen bleibt. Auch die Vermietung möblierter Apartments steht im Fokus der Bundesregierung. Der Zuschlag für Möbel muss laut dem Mietrecht künftig gesondert aufgeführt werden. „Zudem muss der Möblierungszuschlag auch angemessen sein“, heißt es weiter. Oft sorgt eine entsprechende Ausstattung für Wucherpreise.

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Mieter, denen aufgrund von Mietrückständen das Mietverhältnis gekündigt wurde, sollen die Möglichkeit erhalten, auch eine ordentliche Kündigung zu vermeiden, wenn sie ausstehende Beträge innerhalb von zwei Monaten begleichen. Die Regelung zur sogenannten Schonfristzahlung wird somit ausgeweitet. Die Reform wurde bisher allerdings nur vom Bundeskabinett beschlossen und muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat bestätigt werden.

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