Nach 26 Jahren Studium: 50-jähriger Langzeitstudent klagt auf Wohngeld

Nachdem er bereits mehr als die Hälfte seines Lebens studiert, wurde der Wohngeldantrag eines 50-Jährigen abgelehnt. Dagegen hatte der Langzeitstudent vor Gericht geklagt.
Nach 26 Jahren Studium: 50-jähriger Langzeitstudent klagt auf Wohngeld
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Studentinnen und Studenten haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld. Dem Deutschen Studierendenwerk zufolge kann man einen Antrag stellen, wenn man keine anderen Förderungsmöglichkeiten wie vor allem Bafög erhält und keine Eltern oder Ehepartner hat, die per Einkommen unterhaltspflichtig sind. Das Wohngeld soll also vor allem Studentinnen und Studenten mit geringem Einkommenund ohne sozialen Rückhalt zugute kommen. Doch was gilt eigentlich für Langzeitstudierende, die auch nach vielen Jahren des Studiums noch nicht fertig sind?

Diese Frage wurde jetzt zumindest teilweise von einem Gericht geklärt. Dabei ging es um den ungewöhnlichen Fall eines 50-Jährigen, der seit 52 Semestern eingeschrieben ist; das entspricht einer Studiumsdauer von 26 Jahren. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Student seinen Anspruch auf Wohngeld verloren habe, weil er sein Studium „nicht ernsthaft und zielstrebig“ verfolgt habe.

Zudem habe er es unterlassen, mit einer ihm zumutbaren Arbeitsstelle genügend Geld für seine Miete zu verdienen oder zumindest einen entsprechenden Teil beizutragen. Mit einem zeitnahen Ende des Studiums sei ebenfalls nicht zu rechnen. Offenbar bezog der Langzeitstudent seit 2018 Wohngeld und hatte bereits beim damaligen Antrag angegeben, „kurz vor dem Abschluss“ zu stehen.

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Gericht entscheidet zu Wohngeldantrag eines Langzeitstudenten: Gerichtshammer auf alten Büchern als Symbolbild
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Wohngeldantrag eines Langzeitstudenten wurde abgelehnt, daraufhin zog er vor Gericht

Dass sich sein Studium so lange hinziehe, begründete der 50-Jährige, der rein rechnerisch zur Gen X gehört, offenbar mit einer Umstellung des Hochschulsystems, gesundheitlichen Problemen, der Corona-Pandemie sowie mangelhafter Ausstattung der Universität. Das habe ihn „in seiner beruflichen und akademischen Entwicklung behindert“.

Zudem hat er sein Studienfach scheinbar in den 26 Jahren mehrfach gewechselt und studiert aktuell Filmwissenschaften im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester. Damit liegt er auch bereits weit außerhalb der für einen Bachelor gültigen Regelstudienzeit von sechs Semestern – auch, wenn man wohlwollend vier Urlaubssemester und drei Freisemester aufgrund der Pandemie abzieht.

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Den Vorwurf fehlender Zielstrebigkeit wies der Langzeitstudent mit dem Verweis zurück, dass er im Gegenteil bereits ein enormes Durchhaltevermögen bewiesen und großen Willen habe, sein Studium zu beenden und in der Filmbranche aktiv zu sein. Insgesamt erhielt der Mann zwischen Dezember 2018 und März 2024 Wohngeld als Mietzuschuss in Höhe von bis zu 198 Euro im Monat.