Der Sommer hat sich endgültig verabschiedet und der Herbst hat sich vielerorts eindrucksvoll angemeldet, inklusive Regen und starkem Wind. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich mit dem Wechsel der Jahreszeiten einmal mehr die Frage stellen, ab wann der beste Moment ist, um von ihren Sommer- auf die Winterreifen zu wechseln. Das gilt zumindest für alle, die keine Allwetterreifen haben.
Der Unterschied zwischen den Reifentypen besteht in ihrer Beschichtung und vor allem in ihrem Profil. So ist das von Winterreifen deutlich tiefer, damit das Fahrzeug auch bei nasskalten bis glatten Bedingungen auf der Straße den richtigen Grip hat, sodass man sicher fahren kann. Sommerreifen bieten hingegen bei warmen Temperaturen und trockenen Straßen die bessere Bodenhaftung und verursachen aufgrund des geringeren Rollwiderstandes weniger Geräusche.
In Deutschland gibt es zwar kein festgelegtes Datum, ab dem man seine Winterreifen aufziehen muss. Aus Sicherheitsgründen besteht aber bei entsprechendem Wetter eine situative Pflicht dazu. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld – auch im Ausland, falls es einen etwa im Urlaub in bergige Nachbarländer zieht. Wer etwa in Österreich zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres bei entsprechendem Wetter fährt, muss bis zu 5000 Euro Strafe zahlen, wie der ADAC schreibt. In Deutschland ist die Staffelung ein wenig anders.

Winterreifen sind aus Sicherheitsgründen bei gefährlichem Wetter Pflicht
Entscheidend dafür sind auch hierzulande die Witterungsbedingungen, was zwar zum einen sinnvoll ist. Zum anderen macht es den perfekten Zeitpunkt schwer einschätzbar, weil sich Wetter jederzeit auch wieder ändern kann. Nur weil es an einem Tag nass und kalt ist, muss das nicht auch für den folgenden gelten. Deshalb gibt es eine Faustregel für Autofahrerinnen und Autofahrer, nach der man sich richten kann. Sie lautet: „Von O bis O“. Das meint so viel wie „Von Oktober bis Ostern“.
Denn wenn es bereits nass und glatt ist, ist es eigentlich schon zu spät für den Wechsel auf Winterreifen. Diese sollten zudem nicht älter als sechs Jahre sein, damit die laut ADAC die absolute Minimalgrenze von 1,6 Millimetern Reifenprofil nicht unterschritten wird; die Empfehlung liegt sogar bei 4 Millimetern. Ab dann drohen laut Bußgeldkatalog nämlich Strafen zwischen 88,50 Euro und 128,50 Euro und – was noch schwerwiegender ist – ein Punkt in Flensburg. Seit 2024 müssen Winterreifen zudem mit einem alpinen Symbol gekennzeichnet sein. Ältere Reifen mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) sind nicht mehr gültig.
Ebenfalls mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen müssen alle, die ihre Reifen zu spät aufziehen. Und richtig teuer wird es, wenn ein Fahrzeug ohne die entsprechenden Reifen einen Unfall verschuldet. Zwar greift in der Regel die Kfz-Versicherung. Diese kann jedoch dem ADAC zufolge im Nachhinein Regressansprüche in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen.