Warndreieck abgeschafft: Auf einigen Autobahnen ist bald neues Notfall-Gadget Pflicht

Ab 2026 darf das Warndreieck im Notfall auf Spaniens Autobahnen nicht mehr zum Einsatz kommen. Stattdessen müssen Autofahrer eine neue Alternative im Wagen haben.
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In Deutschland ist ein Warndreieck in jedem Auto Pflicht. Wer keines mitführt, ist nicht nur im Ernstfall in Gefahr, es droht sogar ein Bußgeld. Auch in vielen anderen Ländern sind die kleinen Dreiecke Standard, die man dann im Fall einer Panne gut sichtbar aufstellen muss. Allerdings nicht mehr in allen.

So gilt in Spanien ab dem 1. Januar 2026 eine digitale Alternative zum Warndreieck, die dort zur Pflicht wird. Da es sich um eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen handelt, sollte man sich entsprechend umstellen. Bei der technischen Aufrüstung geht es um ein spezielles Blinklicht, die V-16-Warnleuchte. Das Gadget ist batteriebetrieben und kann ein Blinksignal mit einer enormen Reichweite aussenden. Das soll das Unfallrisiko weiter reduzieren. Doch was muss man alles beachten?

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Spanien sieht mehrere Risiken beim Warndreieck und führt deshalb Alternative ein

Die erwähnte Reichweite beträgt laut ADAC bis zu einem Kilometer. Dafür muss das Warnlicht einfach auf dem Fahrzeugdach platziert werden. Neben der Reichweite ergibt das einen weiteren Vorteil: Fahrerinnen und Fahrer müssen sich nicht, wie beim Warndreieck, dem fließenden Verkehr aussetzen. Man muss das Fahrzeug nicht einmal verlassen.

Allerdings muss man bei dem Gadget dann unbedingt darauf achten, auch passende Batterien im Fahrzeug zu haben. Darüber hinaus kann die V-16-Warnleuchte per Mobilfunk alle 100 Sekunden ein Signal mit der Fahrzeugposition aussenden. Das vereinfacht Behörden und Rettungskräften im Ernstfall die Ortung. Wer also ab dem kommenden Jahr Urlaub in Spanien machen möchte, muss sich um die entsprechende Ausstattung kümmern oder sich zumindest mit ihr vertraut machen.

Zwar gilt die Pflicht nicht für ausländische Fahrzeuge, bei Mietwagen mit spanischer Zulassung aber sehr wohl. Dann sollte man unbedingt darauf achten, dass im Auto das entsprechende Warnlicht und Batterien deponiert wurden. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich zudem vor der ersten Fahrt unbedingt erklären lassen, wie das Licht funktioniert. Außerdem sollte man nicht irritiert sein, wenn man plötzlich eines der blinkenden Lichter auf der Autobahn sieht. Innerorts und auf Landstraßen sind Warndreiecke weiterhin erlaubt; die neue Pflicht gilt also nur auf Autobahnen.