Verbotene Autofarben: Mit welcher Optik man ein Bußgeld riskiert

Manche Autofarben sind auf den Straßen Deutschlands nicht gern gesehen – und manche sind sogar offiziell verboten. Dahinter stehen mehrere Gründe.
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Die Redensart „Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind“ kommt nicht von ungefähr. Nicht nur, dass die Automobilindustrie wichtig für die Wirtschaft ist. Die Deutschen verbindet auch aus internationaler Sicht offenbar eine besondere Beziehung zu den vierrädrigen Fahrzeugen, die deshalb in vielen Haushalten gehegt und gepflegt werden.

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Um aufzufallen und ihr Auto ins bestmögliche Licht zu rücken, setzen dabei manche auf besonders grelle und auffällige Autofarben. Das ist allerdings in einigen Fällen sogar verboten und zieht ein Bußgeld oder einen Punkt in Flensburg nach sich. In extremen Fällen wird das Fahrzeug sogar gegebenenfalls stillgelegt. Grund dafür ist in erster Linie, dass die Autofarben niemandem vom Fahren ablenken und den Verkehr behindern oder gefährden sollen. Was genau im Einzelfall gilt, entscheidet die Polizei oder auch schon der TÜV.

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Auffällige Autofarben sind mitunter aus Sicherheitsgründen verboten

Wie bereits angedeutet, sind grelle Autofarben nicht gern gesehen. Dazu gehören insbesondere Neonfarben oder auch Stoffe mit fluoreszierender Wirkung. Letztere sind nämlich ausschließlich Warnmarkierungen vorbehalten und könnten im Dunkeln andere Fahrerinnen und Fahrer irritieren. Auf der anderen Seite ist es allerdings auch verboten, einen ultramatten Lack wie etwa Vantablack zu nutzen, wie etwa „T-Online“ schreibt. Dieser kommt eigentlich aus der Raumfahrt und sorgt dafür, dass Autos im Verkehr kaum sichtbar sind.

Übrigens muss eine Änderung der Autofarbe offiziell gemeldet werden. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Generell drohen bei einem Autofarben-Verstoß 135 Euro Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg. In Deutschland sind bunte Farben auf der Straße übrigens selten. Wohl auch aus Kostengründen entscheiden sich die meisten hierzulande für Grau, Weiß oder Schwarz.