Nach Sparkassen-Raub: Anwalt warnt vor Schließfach-Fehler zahlreicher Bankkunden

In der Sparkasse in Gelsenkirchen kam es zu einem spektakulären Einbruch. Über 3.000 Schließfächer wurden von mehreren Männern ausgeraubt. Ein Anwalt warnt nun vor einem fatalen Fehler vieler Bankkunden.
Nach Sparkassen-Raub: Anwalt warnt vor Schließfach-Fehler zahlreicher Bankkunden
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In Gelsenkirchen brachen mehrere Männer in eine Filiale der Sparkasse ein. Mit Hilfe eines Spezialbohrers drangen sie in den Tresorraum ein und raubten über 3.000 Schließfächer aus. Derzeit vermuten Experten, dass sich der Schaden auf über 30 Millionen Euro belaufen könnte. Neue Spekulationen besagen, dass die Beute sogar noch viel höher ausfallen könnte.

Der Einbruch wirft zahlreiche Fragen auf. Die Kunden stehen seit Tagen vor der Filiale und fordern ihr Geld sowie ihre Wertgegenstände zurück. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thomas Storch, hat sich zu dem spektakulären Raub geäußert. Gemeinsam mit seinem Team kümmert er sich um zahlreiche Schließfach-Vorfälle.

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Über 3.000 Schließfächer betroffen: Täter dringen in Sparkasse in Gelsenkirchen ein

„Einbrüche bei Sparkassen häufen sich in letzter Zeit“, berichtet der Experte gegenüber Focus online. Viele Kunden machen aber auch selbst einen fatalen Fehler. Denn die Schließfächer sind nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. „Immer eine eigene Schließfachversicherung abschließen und die Wertsteigerung – etwa von Silber und Gold – bei der Versicherungssumme beachten“, rät der Anwalt. Denn sonst erhält man nur ansatzweise die Summe zurück, die man im Schließfach verwahrt hat. Dieses Schicksal blüht wahrscheinlich auch einigen Kunden der Sparkasse.

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Alle Details: Täter erbeuteten bis zu 30 Millionen – Erste Details zum spektakulären Sparkassen-Raub bekannt

Oft fehlt eine entsprechende Versicherung, „weil kein Laie damit rechnet, dass in ein Schließfach eingebrochen wird“. Die Sparkasse Gelsenkirchen hat bereits bekanntgegeben, dass die Schließfächer nur bis zu einem Wert von 10.300 Euro versichert sind. „Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag steht die Bank in der Regel für Verluste ein, ohne dass man ihr zwingend ein grobes Verschulden nachweisen muss“, sagt der Experte Bastian Kunkel. Wichtig sei außerdem ein entsprechender Nachweis über den Inhalt des Fachs. Da die Bank den Inhalt selbst nicht kennt, wird sie genau nachprüfen, was sich darin befunden hat, bevor man das Geld erhält.

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