Geruch checken: Darf man vor dem Kauf an Shampoo riechen?

Kurz am Shampoo schnuppern, bevor es in den Einkaufskorb wandert – das ist alltägliches Verhalten im Drogerie- oder Supermarkt. Aber das heißt nicht automatisch, dass es auch erlaubt ist.
Geruch checken: Darf man vor dem Kauf an Shampoo riechen?
iStock / Aja Koska

Den Deckel aufklappen, die Flasche leicht andrücken und schnuppern – so handhaben es viele, wenn sie ein neues Shampoo kaufen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die jeweilige Marke oder Sorte noch nicht kennt. Immerhin möchte man, dass die eigenen Haare nach dem Waschen gut riechen. Ähnlich gehen die meisten auch bei Duschgel, Seife, Deo und anderen Produkten vor, die man für ihren Geruch kauft. Aber darf man das überhaupt?

Ist es erlaubt, im Supermarkt Produkte zu öffnen?

Eigentlich darf man Produkte nicht einfach öffnen und benutzen, bevor man sie tatsächlich gekauft hat. Streng genommen ist es deshalb beispielsweise auch verboten, vor dem Bezahlen aus einer Wasserflasche zu trinken oder aus einer Schale Erdbeeren zu naschen. Theoretisch kann dafür sogar eine Anzeige drohen. Allerdings drücken die meisten Supermärkte und Drogerien ein Auge zu, wenn man die Produkte anschließend bezahlt und von vornherein eine klare Kaufabsicht zeigt.

Produkte wie Shampoos stellen aber tatsächlich einen Sonderfall dar. An diesen darf man nämlich vor dem Kauf wirklich riechen – wenn die Verpackung nicht beschädigt wird. Das bedeutet, dass man die meisten Flaschen getrost öffnen und vorsichtig daran schnuppern darf.

Anzeige
Jemand vergleicht zwei Shampoo-Flaschen im Supermarkt miteinander
iStock / ShotShare

Unter diesen Bedingungen darf man an Shampoo vor dem Kauf riechen

Nicht erlaubt ist es hingegen, eine Probe aus der Flasche zu drücken, wobei auch hier meistens alles in Ordnung ist, wenn man die Ware anschließend bezahlt und mit nach Hause nimmt. Nicht öffnen darf man hingegen die Flaschen und Tuben, die mit einem Siegel versehen sind. Der rechtliche Rahmen dahinter sieht vor, „dass das Produkt nicht beschädigt werden darf“, wie Tim Hendrik Walter, der auf Instagram als „Herr Anwalt“ bekannt ist, erklärt.

„Sofern das Shampoo also verpackt oder eingeschweißt ist, darf man die Verpackung für ein kurzes Riechen nicht entfernen“, heißt es weiter. Auch Verschlüsse oder andere Verpackungselemente dürfen nicht beschädigt werden. Falls man die Ware am Ende nicht kauft, bekommt die nächste Kundin oder der nächste Kunde nämlich einen beschädigten Artikel, was einen Werteverlust darstellt.

Anzeige

Lieber einmal zu oft fragen

Dabei gilt es, besonders auf Hygienesiegel zu achten. Diese sollen anzeigen, dass ein Produkt verschlossen und somit „frisch“ und hygienisch ist. Wer jedoch ein Shampoo oder die Flasche einer vergleichbaren Ware öffnet und tatsächlich nur ein bisschen schnuppert, muss sich keine Sorgen machen.

Gerade bei Drogeriemarkt-Produkten gibt es zudem oft auch Tester. Bei Kosmetik ist das ohnehin gang und gäbe, teilweise wird das aber auch für Cremes und Shampoos angeboten. Ist das der Fall, sollte man immer auf die Tester zurückgreifen.

Und sollte man sich einmal nicht sicher sein, lohnt sich immer eine freundliche Frage an das Personal. Im Zweifel haben Drogerien und Supermärkte nämlich eigene Regeln in ihren Geschäftsbedingungen festgehalten.