Rückruf bei Rewe: TK-Ware kann Holzsplitter und Kunststoffteile enthalten

Wer kürzlich im Tiefkühlregal von Rewe zugegriffen hat, sollte vorsichtig sein: Ein Produkt kann Fremdkörper enthalten. Der Hersteller hat nun einen Rückruf gestartet.
Rückruf bei Rewe: TK-Ware kann Holzsplitter und Kunststoffteile enthalten
iStock / Hitra

Von einem großen Rückruf ist aktuell ein Produkt bei Rewe betroffen, das möglicherweise Fremdkörper enthalten kann. Konkret geht es dabei um TK-Pfannengemüse der Rewe-Eigenmarke „Rewe Beste Wahl“. Diese gilt als Qualitätsmarke im mittleren Preissegment und erfreut sich einiger Beliebtheit. Wer allerdings in den vergangenen Wochen das Italienische Pfannengemüse gekauft hat, sollte vorsichtig sein.

Laut „Produktwarnung.eu“ wurden sowohl Kunststoffteile als auch Holzsplitter vom Hersteller, der Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U., gefunden, der die Artikel nun proaktiv zurückruft. Dabei geht es, wie üblich, um eine konkrete Charge, die offenbar bei der Herstellung verunreinigt wurde.

Rewe Rückruf: Logo des Supermarktes auf mehreren länglichen Fahnen
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Rückruf bei Rewe: Worauf sollten Kunden achten?

Kundinnen und Kunden, die das TK-Gemüse gekauft haben, sollten auf die Verpackungsgröße, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und die Artikelnummern achten, die man unter anderem unter dem Strichcode findet. Alle Infos zum Rewe-Rückruf im Überblick:

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  • Ware: Rewe Beste Wahl Italienisches Pfannengemüse
  • Größe: 500g Beutel
  • Chargennummer: L 6009
  • MHD: 01.2028
  • GTIN: 4337256716499
Rückruf Rewe Pfannengemüse Verpackung
produktwarnung.eu

Fremdkörper können eine echte Gesundheitsgefahr darstellen

Im Rückruf wird dringend von einem Verzehr des Gemüses abgeraten, da solche Fremdkörper unter Umständen ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen können. Vor allem die Verletzungsgefahr im Mund- und Rachenbereich sollte man ernst nehmen. Im schlimmsten Fall können solche Splitter aber auch innere Verletzungen verursachen. Wer nach dem Verzehr Probleme bemerkt, sollte entsprechend schnell medizinischen Rat einholen.

Wie bei solchen Rückrufen üblich, können Verbraucherinnen und Verbraucher das Produkt im Rewe-Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird dann – auch ohne Vorzeigen des entsprechenden Kassenbons – zurückerstattet.

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