Fischstäbchen, Brötchen, Pommes und natürlich Pizza – Tiefkühlprodukte erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch ist aktuellen Zahlen zufolge so hoch wie nie, was vor allem am Preis-Leistungs-Verhältnis und der einfachen Zubereitung liegen dürfte. Nun ist allerdings eine beliebte TK-Pizza bei Rewe von einem Rückruf betroffen, den der Supermarkt proaktiv angestoßen hat.
Betroffen ist die Ziegenkäse-Pizza der Marke Rewe Beste Wahl. Dabei handelt es sich um die Qualitäts-Eigenmarke des Supermarktes. Die Produkte sind in der Regel im mittleren Preissegment angesiedelt und versprechen dabei immer noch eine hohe Markenqualität. Der aktuelle Rückruf betrifft Stand jetzt zwei Chargen, in denen schwarze Kunststoffteile entdeckt wurden, die teilweise in der Pizza stecken können.
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Rückruf bei Rewe: Auf diese Details müssen Kunden achten
Rückrufe aufgrund von Fremdkörpern kommen immer wieder vor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sie unbedingt ernst nehmen, da sie im schlimmsten Fall zu gefährlichen Verletzungen im Mund- und Rachenraum und auch in der Speiseröhre führen können. Der aktuelle Rewe-Rückruf gilt bundesweit und betrifft folgende Produkte:
- Name: Rewe Beste Wahl Pizza Ziegenkäse
- Größe: 315 Gramm
- Chargennummern: L60471F und L60472F
- EAN: 4337256758604
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 28.02.2027
Wer also in jüngerer Vergangenheit eine Ziegenkäse-Pizza der Rewe-Marke gekauft hat, sollte die Verpackung genau in Augenschein nehmen. Chargennummer und MHD findet man in der Regel auf der Rückseite in der Nähe des Strichcodes.

Fremdkörper in Lebensmitteln können auch proaktiv gemeldet werden
Kundinnen und Kunden, die ein entsprechendes Produkt gekauft haben, sollten dieses keinesfalls verzehren. Stattdessen sollte man es direkt entsorgen oder zurück zu Rewe bringen, um sich den Kaufpreis – auch ohne Kassenbon – erstatten zu lassen.
Wer übrigens, unabhängig vom aktuellen Rewe-Rückruf, einen Fremdkörper in einem Lebensmittel entdeckt, sollte das umgehend melden. Dafür gilt es zunächst, das Ganze mit Fotos zu dokumentieren. Am besten notiert man sich auch direkt die Chargennummer, das MHD und den Einkaufsort, um anschließend den verkaufenden Supermarkt oder den Händler direkt zu kontaktieren. Hersteller sind nach § 3 LFGB verpflichtet, sichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.
