Als „Promillegrenze“ bezeichnet man umgangssprachlich den gesetzlich zulässigen Höchstwert der Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr. Gemessen wird dabei in Tausendstel Gramm pro Kilogramm. Die Regelung ist vor allem deshalb wichtig, weil die Auswirkungen von Alkohol gerade beim Autofahren oft unterschätzt werden. Im Körper wirkt der Alkohol nämlich wie ein Betäubungsmittel, durch das Reaktionsschnelligkeit sowie das Seh- und Urteilsvermögen signifikant getrübt werden.
Dabei sind bereits ab 0,3 Promille – die je nach Körpergewicht schon mit einem kleinen Glas Wein oder einem Bier erreicht werden – erhebliche Beeinträchtigungen festzustellen. Laut Statistischem Bundesamt (Destasis) kommt es in Deutschland etwa alle 15 Minuten zu einem sogenannten Alkoholunfall, also einem Unfall, bei dem mindestens eine der unfallbeteiligten Personen alkoholisiert ist. Im Jahr 2024 lag die Gesamtzahl solcher Vorfälle bei 35.100, was minimal unter dem Vorjahresniveau liegt.
In einem anderen Bereich steigt die Zahl der Alkoholunfälle unter anderem dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zufolge jedoch: bei Radfahrerinnen und Radfahrern. Dabei sollen vor allem E-Bikes eine Rolle spielen. Deshalb werden zunehmend Forderungen nach einer strengeren Promillegrenze laut. Und es gibt auch schon recht konkrete Pläne.

Neue Promillegrenze für betrunkene „Rambo-Radler“ gefordert
Grundsätzlich gilt auch ein Fahrrad als Fahrzeug, das nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden darf. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt dabei bei 1,6 Promille Alkohol im Blut. Zum Vergleich: Für Autofahrerinnen und Autofahrer liegt diese Grenze bereits bei 1,1 Promille. Nun wird diskutiert, ob der Wert für Radfahrerinnen und Radfahrer nach unten angepasst werden sollte. Die Forderung nach einer verschärften Promillegrenze kommt vor allem aus der CDU und CSU.
So sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), zur „Rheinischen Post“, dass es sinnvoll wäre, die Grenzen „zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen“. Der verkehrspolitische Sprecher Christoph Ploß (CDU) pflichtete ihm bei und sprach von einer deutlichen Senkung. Auch die Bundestagsfraktion der Grünen hat bereits Unterstützung signalisiert. Die Frage soll auch den Verkehrsgerichtstag in diesem Jahr beschäftigen; dieser findet Ende Januar in Goslar statt.
„Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug steuern – unabhängig von dessen Größe, Geschwindigkeit und Motorisierung“, wird in diesem Zusammenhang auch Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, zitiert. „Wenn betrunkenes Radfahren als ‚halb so wild‘ gilt, verfestigen sich gefährliche Routinen. Ein eigener Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer ist daher ein sinnvoller Zwischenschritt, um die bestehende Schutzlücke zu schließen und ein klares gesellschaftliches Signal für mehr Verkehrssicherheit zu setzen“, heißt es weiter.
