Österreich hat landschaftlich viel zu bieten und gilt im Sommer, vor allem aber auch im Winter als beliebtes Tourismusziel. Denn in der bergigen Landschaft fällt in der Regel recht viel Schnee, was es zu einem guten Ziel für Skifahrerinnen und Skifahrer macht. Wer in den kommenden Monaten in Österreich, vor allem in Tirol, unterwegs ist, muss sich an ein vorübergehendes Abfahrverbot von der Autobahn halten.
Dieses gilt ab dem 20. Dezember bis zum 6. April. Der Hintergrund ist einfach: Damit möchte man die Anwohnerinnen und Anwohner entlassen. Denn gerade in den schneereichen Wintermonaten und besonders in Tirol kommt es immer wieder zu verstopften Straßen. Diese werden vor allem dadurch verursacht, dass Autofahrerinnen und Autofahrer um Staus zu entgehen die Autobahn verlassen und über die umliegenden Dörfer weiterfahren. Das Verbot ist in Österreich nicht neu und greift auch nur in bestimmten Regionen.

Ab dem 20. Dezember müssen Autofahrer im österreichischen Tirol aufmerksam sein
Betroffen sind vor allem die Ausweichrouten zur Inntalautobahn (A12) und zum Fernpass. Eine detaillierte Liste findet man unter anderem beim ADAC; es geht um die Regionen Reutte und Nassereith, Kufstein, Seefeld-Zirl sowie den Großraum Innsbruck-Brenner. Am besten verlässt man in diesen Regionen generell nicht die Autobahn, es sei denn, man hat ein festes Ziel in Tirol. Das Abfahrverbot der Österreicher richtet sich nämlich nur an den Durchgangsverkehr. Das muss man den Beamtinnen und Beamten bei einer Kontrolle allerdings auch beweisen können.
Zudem gilt es nur an am Wochenende und an Feiertagen, im Raum Innsbruck auch an Freitagen, von 7 bis 19 Uhr. Damit will man gezielt die Stoßzeiten für Anwohnerinnen und Anwohner entzerren. Wer über ein Navigationsgerät verfügt, dem werden die gesperrten Routen überhaupt nicht erst angezeigt; die Behörden arbeiten einmal mehr mit den Diensten zusammen. Österreich und vor allem die Tiroler Landesregierungen berichten, dass durch solche Abfahrverbote im Winterhalbjahr bereits etwa 250.000 Fahrzeuge zurückgewiesen wurden.
Darüber hinaus schafft Österreich ab 2027 die Klebe-Vignette ab und führt ein neues Prozedere ein.