Ab dem 14. Juni gilt in Deutschland die neue Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV). Sie soll dazu führen, dass Verbrauchern mehr Transparenz geboten werden kann. Dazu zählen auch einheitliche Kennzeichnungen und detaillierte Qualitätsangaben.
Käufer können die Milchprodukte so besser miteinander vergleichen. Außerdem soll mehr Sicherheit für Personen garantiert werden, die unter einer Laktoseintoleranz leiden. Die Milchprodukte dürfen künftig nur noch die Aufschrift „laktosefrei“ tragen, wenn sich tatsächlich weniger als 0,1 Gramm Laktose in 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Erzeugnisses befinden. Personen, die keine Laktose vertragen, können Symptome wie schwere Magen-Darm-Beschwerden entwickeln.

Neue Vorschriften für Milchprodukte: Was sich für Kunden im Supermarkt ändert
Außerdem müssen die Hersteller künftig genau angeben, welches Verfahren sie zur Behandlung des Produkts verwendet haben. Dazu zählen beispielsweise die Pasteurisierung und die Wärmebehandlung. Als „frisch“ darf die Milch nur noch vermarktet werden, wenn die Mindesthaltbarkeit drei Wochen bei einer Lagerung von unter acht Grad beträgt. Auch hier werden die Definitionen zum Wohle des Kunden also genauer und strenger. Gleiches gilt für etwaige Ersatzstoffe. Befinden sich pflanzliche Alternativen einem Milchprodukt oder handelt es sich um eine komplett vegane Variante, muss das ebenfalls deutlich gekennzeichnet werden.
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Damit es nicht zu irreführenden Gesundheitsversprechen kommt, wird auch die Angabe von Vitaminen und Mineralstoffen reglementiert. Damit der Kunde am Schluss entscheiden kann, welche Ware er tatsächlich kaufen will, soll auch die Herkunft der Milch transparenter werden. Beispielsweise muss genau angegeben werden, ob sich in einem Käse neben Kuh- auch noch Schafsmilch befindet und wie hoch der Anteil ist. Zwar werden sich somit die Angaben auf den Verpackungen ändern, allgemein bleibt das Angebot aber genauso bestehen wie zuvor.

