Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich nach einer neuen EU-Vorschrift richten. Betroffen sind Bürger, die mit ihren Haustieren grenzüberschreitend verreisen. Zwar bleiben auch einige Regelungen gleich, doch die EU führt schrittweise mehrere Neuerungen ein, die man jetzt kennen sollte.
Dazu zählt beispielsweise eine neue Obergrenze. Seit dem 22. April dürfen nur noch fünf Tiere pro Auto transportiert werden. Diese Regel gilt für nicht gewerbliche Fahrten wie Urlaubsreisen und Umzüge. Die EU möchte somit deutlich zwischen privatem Transport und gewerblichem Vorgehen unterscheiden. Ziel ist es, die Übertragung von Seuchen zu verhindern.

EU-Vorschrift gilt ab sofort: Was jetzt auf Haustierbesitzer zukommt
Es gelten jedoch Ausnahmen, wenn man zu einer Ausstellung oder zu einem Sportwettkampf unterwegs ist. Dieses Vorhaben muss man allerdings nachweisen können. Allgemein bezieht sich die neue Obergrenze auf Reisen mit Hund, Katze und Frettchen. Sobald man die Obergrenze überschreitet, gilt die Fahrt als gewerblicher Transport. Es gibt aber auch Grundlagen, die unverändert bleiben. Dazu zählt beispielsweise die Mitführung eines EU-Heimtierausweises und der nötige Nachweis für eine gültige Tollwutimpfung.
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Die Regelungen gelten für alle Reisen innerhalb der EU. Wer aus Drittländern einreist, muss darüber hinaus ein Gesundheitszeugnis mitführen. Diese Dokumente enthalten künftig weitere Details wie einen Herkunftscode. Vor der Abreise sollten die Informationen noch einmal überprüft werden. Die aktualisierten Heimtierausweise werden jedoch erst ab dem 1. Januar 2028 verbindlich. Bis zu diesem Datum haben Haustierbesitzer also Zeit, sich auf die neue EU-Vorschrift vorzubereiten.

