Autofahrer müssen aufpassen: In manchen Fällen ist Lichthupe sogar strafbar

Lichthupe ist im Straßenverkehr ein probates Mittel zur Kommunikation. Doch in manchen Fällen macht man sich als Autofahrer strafbar, wenn man sie nutzt.
Autofahrer müssen aufpassen: In manchen Fällen ist Lichthupe sogar strafbar
IMAGO / Bihlmayerfotografie
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Im Gegensatz zur akustischen Hupe ist die sogenannte Lichthupe eine meist weniger aggressive Art, um im Straßenverkehr zu kommunizieren. Dafür nutzen Fahrer das Fernlicht, das sie dann kurz an- und ausschalten. Oft wird sie etwa als freundliche Geste genutzt, um sich etwa bei rücksichtsvollen Fahrern zu bedanken oder um umgekehrt zu signalisieren, dass man jemanden vorbeilässt.

Manche lassen aber auch die Lichthupe aufblinken, um vor nahenden Blitzern zu warnen. Und wieder andere sehen das blinkende Licht als Erweiterung der normalen Hupe, um sich im Verkehr vorbeizudrängeln. Egal, welche Intention dahintersteht: In vielen Situationen ist die Lichthupe nicht nur nicht angemessen, sondern sogar illegal.

Was bei Lichthupe erlaubt ist und was nicht

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es tatsächlich nur wenige legale Einsatzzwecke für die sogenannte Lichthupe. So darf man das blinkende Licht offiziell einsetzen, wenn man ein anderes Fahrzeug überholen möchte und dieses etwa einen entsprechend gesetzten Blinker nicht bemerkt. Allerdings gilt das auch nur außerhalb von Ortschaften; innerhalb ist der Einsatz auf diese Art und Weise nicht erlaubt. Man dürfte aber etwa auch auf der Autobahn per Lichtsignal darauf aufmerksam machen, wenn ein Überholmanöver auf der linken Spur durch ein zu weit links fahrenden Auto auf der Mittel- oder der rechten Spur beeinträchtigt oder sogar gefährlich wird. Damit würde ein Autofahrer sich oder andere akut beeinträchtigen und gefährden, worauf man grundsätzlich per Lichtsignal aufmerksam machen darf.

Was hingegen nicht erlaubt ist, ist der ständige Einsatz, um etwa andere zu drängeln oder anderweitig im Straßenverkehr zu nötigen. Auch das Warnen vor Blitzern auf diese Weise ist untersagt. Zudem muss man beim Einsetzen der Lichthupe immer den Sicherheitsabstand warnen, weil man das andere Fahrzeug sonst zu sehr blenden könnte. Dabei sollte mindestens der halbe Tachowert in Metern angepeilt werden. Was im Übrigen auch nicht erlaubt ist, ist der Hinweis auf den Verzicht des eigenen Vorrangs per Leuchtsignal, etwa in einer schmalen Straße. Auch Fußgängern darf offiziell nicht auf diese Art und Weise angezeigt werden, dass man sie vorbeilässt.

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Autofahrer müssen aufpassen: In manchen Fällen ist Lichthupe sogar strafbar
IMAGO / Funke Foto Services

Diese Strafen drohen bei falschem Einsatz der Lichthupe

Was vielen gar nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass es mitunter harte Strafen geben kann, wenn man das Lichtsignal falsch einsetzt – egal ob mit deutlicher Absicht oder nicht. Das genaue Strafmaß bemisst sich dabei, wie auch bei anderen Straftaten, daran, ob etwa jemand zu Schaden gekommen ist. Wer Lichthupe missbräuchlich einsetzt, muss „nur“ mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen.

Teurer wird es allerdings, wenn andere dadurch geblendet oder anderweitig belästigt wurden. Dann werden nämlich schon 10 Euro fällig. Die höchste Strafe gibt es jedoch im Fall der Nötigung beim Einsetzen der Lichthupe, wenn also etwa jemand aggressiv von hinten dicht auffährt, um zu überholen und dabei immer wieder das Lichtsignal bedient. Neben einem sechsmonatigen Fahrverbot und Führerscheinentzug winken 3 Punkte in Flensburg. In extremen Fällen bei aktiver Gefährdung anderer droht sogar eine Freiheitsstrafe.

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