Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag: Millionen Versicherte müssen ab August mehr zahlen

Ab August wird die Mitgliedschaft bei der IKK Classic für Millionen Menschen teurer. Eine Beitragserhöhung sorgt für Mehrkosten – und eröffnet gleichzeitig den Weg für einen Wechsel.
Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag: Millionen Versicherte müssen ab August mehr zahlen
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Ab August wird es für Millionen Versicherte in Deutschland teurer. Die Krankenkasse IKK Classic wird den Zusatzbeitrag erhöhen. Insgesamt 2,86 Millionen Menschen sind über die IKK Classic versichert. Für Arbeitnehmer wird es ab dem 1. August um bis zu 13 Euro teurer.

Der Versicherer hat angekündigt, den Zusatzbeitrag um 0,45 Prozentpunkte anheben zu wollen. Der Beitrag wird demnach künftig bei 3,85 Prozent liegen. Hinzu kommt natürlich der reguläre Krankenkassenbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent. Insgesamt zahlen Versicherte demnach 18,45 Prozent an die Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags.

Krankenkasse IKK Classic
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Der Zusatzbeitrag steigt: Die Krankenkasse IKK Classic verlangt ab August mehr Geld

Selbstständige müssen die Kosten allerdings komplett tragen. Betroffene zahlen bis zu 26 Euro im Monat mehr. Währenddessen bleibt es für Arbeitnehmer bei bis zu 13 Euro. Die IKK Classic erhebt im Vergleich zu anderen Versicherungen in Deutschland einen eher hohen Zusatzbeitrag. Bei der Barmer liegt dieser aktuell beispielsweise bei 3,29 Prozent. Den höchsten Wert verzeichnet mit 4,39 Prozent die BKK24. Mit einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent gilt die BKK Firmus als günstigste Variante in Deutschland.

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Wem der Beitrag zu hoch ist, der muss nicht zwingend bei der IKK Classic bleiben. Durch die Erhöhung greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Betroffene können demnach ihre Versicherung wechseln und eine günstigere Alternative wählen. Allerdings greift das Sonderkündigungsrecht nur begrenzt. Betroffene müssen ihre Kündigung bis Ende August eingereicht haben. Die Bundesregierung möchte den Kassen im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes künftig jedoch gestatten, die Versicherten nicht mehr über Änderungen des Zusatzbeitrages informieren zu müssen. Es handelt sich nicht immer nur um Erhöhungen, es gibt auch Kassen, die ihre Beiträge im Laufe des Jahres senken. Versicherte sollten sich dennoch stetig über die Angebote der verschiedenen Versicherer informieren, um die günstigste Variante wählen zu können.

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