Gericht entscheidet: Fristlose Kündigung bei bestimmter Krankmeldung ist rechtmäßig

Wer krank ist, muss zum Arzt – oder zumindest den Kontakt suchen. Ein aktuelles Urteil aus Hamm zeigt nun, dass eine Krankschreibung per Fragebogen das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber massiv stören kann. Warum hier sogar eine fristlose Kündigung droht.
Gericht entscheidet: Fristlose Kündigung bei bestimmter Krankmeldung ist rechtmäßig
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Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Früher hieß es noch, man solle sich durchkämpfen, auch wenn es einem schlecht geht. Doch spätestens nach der Corona-Pandemie haben sich auch die gesellschaftlichen Ansichten im Zusammenhang mit der Krankmeldung geändert. An erster Stelle steht der Schutz der Kollegen. Außerdem ist die Gefahr, durch die Überanstrengung viel länger auszufallen, zu groß.

Doch wie ein Gericht nun entschieden hat, kann eine bestimmte Krankmeldung auch zu einer Kündigung führen. Der betroffene Arbeitnehmer ließ sich nämlich ein Attest ohne echten Arztkontakt ausstellen. Dafür hatte der Arbeitgeber kein Verständnis und teilte ihm schließlich seine Entlassung mit. Natürlich kommt es auf die Kulanz des Arbeitgebers an, doch im Falle des Falles ist die Kündigung rechtmäßig.

Symbolbild fristlose Kündigung: Arzt füllt Krankmeldung aus
khunkornStudio/Shutterstock

Kündigung nach Krankmeldung? In diesem Fall ist sie rechtmäßig

Dieses Urteil wurde kürzlich von einem Gericht in Hamm gefällt. Das von dem Arbeitnehmer eingereichte Attest basierte lediglich auf einem Fragebogen. Es hatte kein Video- oder Telefonkontakt mit dem Arzt stattgefunden. Die Krankmeldung wirkte jedoch wie eine gängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man bei einem regulären Arzttermin bekommen würde. Deshalb entschied das Gericht, dass der Mann „bewusst wahrheitswidrig vorgegeben“ habe, dass eine Untersuchung stattgefunden habe.

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Die Richter werteten die Vorgehensweise als Vertrauensbruch. Deshalb gab man dem Arbeitgeber recht. Eine außerordentliche Kündigung darf hier zum Zuge kommen, da der Verstoß so schwerwiegend gewesen ist, dass eine Abmahnung nicht nötig sei. Das bedeutet allerdings nicht, dass man keine digitalen Optionen mehr für die Krankschreibung nutzen darf. Denn sie können eine erhebliche Entlastung darstellen, insbesondere wenn es einem zu schlecht geht, um bis in die Praxis zu gehen. Allerdings ist es wichtig, dass ein Kontakt per Telefon oder auch per Videocall stattfindet, damit kein Zweifel an der Echtheit des Attests aufkommen kann.

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