Fehler im Flugzeug: Wer sich so benimmt, bekommt Ärger mit der Crew

Scheinbar "normale" Gewohnheiten können im Flugzeug ein echtes No-Go sein. Wer diese Fehler begeht, kann sich auf Ärger mit der Crew einstellen.
Fehler im Flugzeug: Wer sich so benimmt, bekommt Ärger mit der Crew
Shutterstock AI
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Sommerzeit ist auch gleichzeitig Reisezeit. Deshalb sind aktuell besonders viele Touristen mit dem Flugzeug unterwegs. Ob Langstreckenflug oder von Berlin nach München; der Flieger gilt immer noch als eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel. Doch an Bord sollte man sich an einige Regeln halten.

Schnell können bestimmte Angewohnheiten und Verhaltensweisen zu Streitigkeiten mit der Crew führen. Beispielsweise sieht es die Stewardess gar nicht gerne, wenn man die Füße hochlegt. Das stört nicht nur Mitreisende, sondern auch das Bordpersonal. In einem extremen Fall hat sich ein Passagier sogar teilweise ausgezogen und beim Beine hochlegen nur noch die Boxershorts anbehalten.

Fehler im Flugzeug: Wer sich so benimmt, bekommt Ärger mit der Crew
Olena Yakobchuk/Shutterstock

Diese Fehler sollte man im Flugzeug unbedingt vermeiden

Ähnlich sieht es bei Familien aus. Viele Kinder spielen auf dem Gang oder legen sich sogar auf den Boden. Das ist nicht nur sicherheitstechnisch problematisch, das Personal kann nicht mehr hin und her laufen und auch der Weg zur Toilette wird versperrt. Genauso ärgerlich ist es, wenn manche Passagiere auf Kurzstreckenflügen heiße Getränke ordern. Denn das Personal hat in einer Stunde nicht genug Zeit, um alle Passagiere zu versorgen, wenn heiße Getränke zubereitet werden müssen.

Mehr dazu: Im Flugzeug - Deshalb sollte man sich niemals einen Kaffee bestellen

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Neben den drei absoluten No-Gos gelten natürlich auch Verstöße gegen allerseits bekannte Benimmregeln als Ärgernis. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man die Stewardess ignoriert, nicht grüßt oder beim Bestellen des Essens Extrawünsche äußert. Viele Reisende tun so, als wären sie in einem Restaurant und verhalten sich dementsprechend unangebracht. Wer sich aber an alle Regeln hält, wird eine angenehme Zeit über den Wolken genießen.

Was kann ich tun, wenn andere solche Fehler begehen?

Der hintere Sitznachbar drückt einem dauernd die Knie in den Rücken; Kinder anderer Fluggäste lärmen so sehr, dass man die Bordunterhaltung nicht versteht. Nicht zwingend bekommen die Flugbegleiter derartige Vorfälle von sich aus mit – etwa, weil sie gerade in anderen Bereichen der Maschine beschäftigt sind. 

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Es kommt auf die Situation an, wie man sich dann verhalten sollte. Sofern es halbwegs zumutbar erscheint, kann Eigeninitiative der schnellste und für alle Beteiligten bequemste Weg sein: Viele solche Konflikte lassen sich rasch aus der Welt schaffen, wenn man die sich nicht benehmenden Mitreisenden höflich anspricht, sie auf ihr Tun hinweist – oft merken die Betroffenen gar nicht, dass ihr Verhalten andere stört. 

Sofern das nichts bringt, man sich unwohl fühlt oder die Angelegenheit aus dem Ruder läuft, ist die Kabinen-Crew der einzig richtige Ansprechpartner. In „milden Fällen“ genügt es, eine Stewardess über den Rufknopf zu verständigen und die Situation zu schildern. Drängt jedoch die Zeit – etwa, wenn ein Passagier sich eindeutig aggressiv verhält – dann kann es besser sein, persönlich einen Flugbegleiter herbeizurufen. 

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Welche Rechte habe ich bei derartigen Störungen?

Jeder Fluggast hat diverse Rechte und Pflichten. Doch was, wenn durch derartiges Verhalten anderer Mitreisender die eigenen Rechte empfindlich gestört werden? In solchen Fällen sieht es leider schlecht aus:

  • Entschädigungen gibt es u.a. nach EU-Recht nur dann, wenn es starke flugvertragliche Leistungsabweichungen gab. Diese greifen aber nur bei tatsächlich schwerwiegenden Vertragsabweichungen. Insbesondere Verspätung und Annullierung, Nichtbeförderung, Umbuchung auf niedrigere Klasse, ausgefallene Bordverpflegung, defekter Sitz oder funktionsuntüchtige Toilette.
  • Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, gibt es gewisse Ansprüche auch dann, wenn „nur“ Komfortprobleme zu beklagen sind. Das bezieht sich aber ebenfalls nur auf erhebliche Ausfälle wie etwa nicht funktionierendes Entertainmentsystem, trotz Buchung kein größerer Sitz und Ähnliches.
  • Subjektive Unannehmlichkeiten oder solche, die als „sozialtypisches Reiserisiko“ definiert werden können, sind in aller Regel nicht erstattungsfähig. Das gilt also für eine breite Riege von lärmenden Kindern über unerträglich schnarchende Sitznachbarn bis zu mangelhaft bekleideten Mitreisenden. Tenor: Solange der Ablauf des Flugs und die gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigt werden, gibt es kaum eine Handhabe. 

Dazu sei darauf hingewiesen, dass derzeit auch an anderer Stelle den Fluggastrechten eine Schwächung droht: Erst kürzlich sprachen sich die EU-Verkehrsminister (gegen deutschen Widerstand) für eine Aufweichung der Entschädigungsregeln auf.

Aktuell haben Fluggäste bei Airline-verschuldeten Verspätungen ab drei Stunden Entschädigungsansprüche. Diese sind gestaffelt nach Flugdistanz und können, Bei Langstreckenflügen jenseits der 3.500 Kilometer, 600 Euro betragen.

Geht es nach den EU-Verkehrsministern, soll künftig erst ab vierstündiger Verspätung ein Ausgleich möglich sein. Langstreckenflüge sollen sich sogar ganze sechs Stunden verspäten können, bevor Fluggästen ein Anspruch entsteht. 

Noch haben die Änderungen allerdings nicht das Europaparlament passiert. Dadurch sind durchaus noch Änderungen möglich. Etwa, wie Deutschland forderte, dass man die Drei-Stunden-Frist beibehält, aber die Entschädigung pauschal auf 300 Euro festgelegt wird.