Raser nutzen umstrittene Gesetzeslücke: Wie man ein Fahrverbot legal umgehen kann

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein verlieren würde, kann eine Gesetzeslücke ausnutzen und sich „freikaufen“. Was gilt dabei genau?
Raser nutzen umstrittene Gesetzeslücke: Wie man ein Fahrverbot legal umgehen kann
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Das Thema Blitzer auf deutschen Straßen sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der einen Seite sind Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Regel aus gutem Grund da. Auf der anderen Seite finden viele, dass etwa ein Blitzer-Marathon vor allem Geldmacherei sei. Wer zudem viel zu schnell fährt oder wiederholt mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, muss nicht nur ein hohes Bußgeld zahlen. Man bekommt außerdem Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls droht sogar ein Fahrverbot.

Für einen Führerscheinverlust muss man acht Punkte im Fahreignungsregister ansammeln. Es gibt allerdings eine Gesetzeslücke, die einige aktiv ausnutzen, um das drohende Fahrverbot abzuwenden. Dabei kommt der sogenannte Punktehandel ins Spiel. Rechtlich bewegt man sich damit in einer Grauzone und es gibt bereits erste Gerichte, die sich mit der Thematik beschäftigen. Wer alles richtig macht, kann sich aber nach wie vor „freikaufen“ – billig ist das in der Regel nicht.

Fahrverbot: Führerschein der Bundesrepublik Deutschland
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Punktehandel zur Umgehung eines Fahrverbots wird riskanter

Im Begriff Punktehandel steckt bereits das Konzept der Gesetzeslücke. Jemand anderes übernimmt bei einem Verkehrsverstoß die Verantwortung und bekommt dementsprechend die Punkte. Das ist allerdings nur dann legal, wenn diese Person sich selbst bei der Polizei meldet. Macht der geblitzte Fahrer oder Fahrerin die Aussage, ist es hingegen eine Straftat. Es gibt im Netz einige Anbieter, die in so einem Fall den Kontakt herstellen.

Allerdings muss man dabei sowohl den Punktehändler als auch die Person, die das Fahrverbot auf sich nimmt, bezahlen – zusätzlich zum regulären Bußgeld. Zudem ist dieses Vorgehen nur bei Ordnungswidrigkeiten wie einem Geschwindigkeitsverstoß möglich, weil dann keine Strafvereitelung vorliegt. Strafverfolgungsbehörden wissen um diese Gesetzeslücke und versuchen bereits seit einigen Jahren, dagegen vorzugehen.

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Zum einen wird die Blitzertechnik besser, weshalb Fahrerinnen und Fahrer auch immer deutlicher zu erkennen sind. Das macht eine Täuschung schwieriger. Gleiches gilt für den Datenabgleich in Behörden und auch die Gerichte werden aufmerksamer. So wurde etwa ein Anwalt, der seinen Mandanten zu dem Vorgehen riet, deshalb angeklagt, allerdings nicht verurteilt. Es gibt aber auch mehrere Gerichtsurteile aus jüngerer Vergangenheit, die den Punktehandel bestraften, trotz nach wie vor bestehender Gesetzeslücke.