EU-Verbot trifft Nagelstudios: Gefragte Produkte bergen Krebsrisiko

In Nagelstudios dürfen beliebte Produkte ab sofort nicht mehr verwendet werden. Seit dem 1. September gilt ein neues Verbot in der gesamten EU.
EU-Verbot trifft Nagelstudios: Gefragte Produkte bergen Krebsrisiko
D Busquets/Shutterstock
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Seit dem 1. September greift ein neues EU-Verbot. Von dieser Änderung sind insbesondere Nagelstudios betroffen. Denn Produkte, die beiden Kunden eigentlich sehr gefragt sind, dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden. Das liegt unter anderem am Krebsrisiko, welches der Ware nachgesagt wird.

Betroffen sind Nagellacke und Gele mit dem UV-Härter TPO. Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid ermöglicht, dass die Produkte unter der UV-Lampe besonders schnell aushärten. Tagtäglich besuchen tausende Kundinnen auch in Deutschland ein Nagelstudio. Das Verfahren ermöglicht einen langen Halt und dazu noch eine Verlängerung der Naturnägel. Doch was wird sich nun durch das Verbot ändern?

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Subbotina Anna/Shutterstock

Nagelstudios müssen handeln: EU-Verbot betrifft Waren im Wert von mehreren tausend Euro

Verbraucher, die sich UV-Lack für zu Hause kaufen, werden keine Änderung bemerken. Denn Waren mit dem Inhaltsstoff TPO wurden nicht an Privatpersonen abgegeben. Allerdings müssen Besitzerinnen von Nagelstudios handeln. Der Ärger ist groß, denn Ware im Wert von mehreren tausend Euro kann nicht mehr verwendet werden. Aber natürlich gibt es Alternativen, die kein TPO enthalten. Der nächste Termin bei der Kosmetikerin ist also nicht gefährdet.

Für schöne Nägel können zahlreiche andere Produkte genutzt werden, die kein Krebsrisiko bergen. TPO wurde von der EU als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Er gilt demnach nicht nur als potenziell krebserregend, sondern auch als Erbgut verändernd und fruchtbarkeitsschädigend. Lediglich in der Industrie darf der Stoff weiterhin eingesetzt werden.

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