Gericht erklärt: In diesem Fall droht der GEZ-Gebühr das Ende

Kürzlich landete eine Frau aus Bayern vor Gericht, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollte. Dabei wurde enthüllt, unter welchen Bedingungen Millionen Bürger keine GEZ-Gebühr mehr zahlen müssen.
Gericht erklärt: In diesem Fall droht der GEZ-Gebühr das Ende
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Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, hat in Deutschland keinen beliebten Ruf. Stattdessen wird immer wieder darüber diskutiert, die Zahlung abzuschaffen. Insbesondere seitdem viele Bürgerinnen und Bürger unzufrieden mit den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind.

Eine Frau aus Bayern versuchte kürzlich ihr Glück und landete vor Gericht, weil sie den Beitrag nicht zahlen wollte. Tatsächlich wurde im Rahmen der Verhandlung enthüllt, unter welchen Bedingungen Millionen Menschen keine GEZ-Gebühr mehr zahlen müssten. Droht dem Rundfunkbeitrag also bald das Ende? So weit ist es tatsächlich noch nicht gekommen.

Gericht erklärt: In diesem Fall droht der GEZ-Gebühr das Ende
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Das Ende der GEZ-Gebühr? In diesem Fall müssen Millionen Bürger nicht mehr zahlen

Doch Sender wie ARD, ZDF und Co. müssen sich bemühen, damit das auch so bleibt. Die Frau aus Bayern erklärte, dass sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wolle, weil es zu wenig Meinungsvielfalt und eine zu deutliche Regierungsnähe gebe. Der Auftrag sei somit nicht erfüllt und sie sah keinen Grund dafür, die Gebühr zu entrichten. Allerdings lehnte das Gericht diese Argumente ab. Die Betroffene muss die GEZ-Gebühr dennoch zahlen. Doch es wurde auch gleichzeitig erklärt, wann Millionen Menschen von dieser Pflicht befreit werden können.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legte fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Meinungsvielfalt sorgen, unabhängig vom Staat berichten und Orientierung bieten müsse. Sollten die Sender über längere Zeit grobe Fehler machen, kann infrage gestellt werden, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Allerdings müssen über einen Zeitraum vom zwei Jahren deutliche und regelmäßige Mängel bezüglich der Meinungsvielfalt festgestellt werden.

"Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages ist erst dann infrage gestellt, wenn das […] Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt", betonte Ingo Kraft, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Ein solcher Fall ist bisher jedoch noch nicht eingetreten. Wer lediglich unzufrieden mit den Inhalten ist, kann keine Befreiung erwarten. Am Schluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Pflicht der Beitragszahlung tatsächlich entfallen würde.

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