Das ändert sich ab morgen: Die neuen Rückgabe-Regeln für E-Vapes

Wer dampft, produziert Müll – und der ist oft gefährlich. Zum Ende Juni endet nun eine wichtige Übergangsfrist für E-Vapes. Was ändert sich für Konsumenten und Verkaufsstellen ab morgen?
Das ändert sich ab morgen: Die neuen Rückgabe-Regeln für E-Vapes
iStock / SeventyFour

Vor allem jüngere Generationen greifen immer weniger zu Zigaretten, sondern setzen lieber auf Vapes. Dabei wird kein Tabak verbrannt, was Teer, Kohlenmonoxid oder Asche entstehen lässt. Stattdessen werden bei Vapes aromatisierte Flüssigkeiten erhitzt, was Dampf entstehen lässt.

Da dafür eine Batterie oder ein Akku zum Einsatz kommen, spricht man auch von E-Vapes beziehungsweise E-Zigaretten. Diese sind zwar schadstoffärmer, aber keinesfalls zu unterschätzen, sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt. Denn auch bei Vapes entsteht jede Menge Müll, vor allem bei Einweg-Produkten, die teilweise auch Disposables genannt werden.

Diese haben den Vorteil, dass sie sofort einsatzbereit sind. Allerdings müssen sie nach einmaligem Gebrauch direkt wieder entsorgt werden, was eine Menge Müll verursacht. Dagegen soll nun eine neue Müllregel greifen, die ab Juli in Kraft tritt.

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Falsche Mülltrennung bei Elektroschrott ist ein großes Problem

Die neuen Regelungen wurden im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ergänzt, unter das Vapes aufgrund der enthaltenen Batterien und Akkus ebenfalls fallen. Grundsätzlich soll die Entsorgung der Einwegprodukte einfacher werden, die man vor allem aufgrund der Brandgefahr nicht einfach in den Hausmüll werfen darf.

Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist das jedoch nicht bewusst, was zu wachsenden Problemen und Gefahren führt. Landen die E-Vapes nämlich fälschlicherweise im Rest- oder Verpackungsmüll, werden sie in den Müllfahrzeugen und -anlagen gequetscht, was zu Bränden führt und teils enorme Schäden verursacht.

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Zudem können im Nachhinein Umweltschäden entstehen, wenn Inhaltsstoffe wie Lithium austreten. Genau diese für die Umwelt schädlichen Stoffe sind für den Recycling-Kreislauf außerdem enorm wichtig und wertvoll, da sie in neuen Produkten zum Einsatz kommen können. Entsprechend soll die neue Regelung auch Verschwendung eindämmen.

Einweg-E-Vapes in verschiedenen Farben auf einem Haufen
picture alliance

Was genau gilt ab Juli für Einweg-Vapes?

Ab Juli müssen deshalb nun alle Stellen, die Einweg-Vapes verkaufen, diese auch zurücknehmen. Das betrifft dann nicht mehr nur Fachgeschäfte, sondern jegliche Verkaufsstellen. Wer seine Vapes auf diesem Wege zurückgibt, muss dabei auch keine neuen Produkte kaufen.

Zudem kann man die Produkte in jedem entsprechenden Geschäft und somit ortsunabhängig zurückgeben. Darüber hinaus besteht eine neue vereinheitlichte Kennzeichnungspflicht. Diese soll es Nutzerinnen und Nutzern vereinfachen, ihre Produkte passend zu entsorgen.

Weitere Inhalte der Gesetzesnovelle

Eigentlich gilt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereits seit Anfang des Jahres. Zu Ende Juni läuft jetzt allerdings eine Übergangsfrist aus. Die Novelle geht dabei über E-Vapes hinaus und regelt etwa auch, dass künftig nur noch geschultes Personal in Wertstoffhöfen Elektro-Altgeräte in die Sammelbehälter einsortieren darf. Vorher sollen Batterien und Akkus nach Möglichkeit entnommen werden.

Die einheitliche Kennzeichnungspflicht gilt zudem generell für Sammelstellen. Dazu kommt direkt im Ladenregal das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Das soll Kundinnen und Kunden direkt beim Kauf dafür sensibilisieren, dass das Produkt, das sie kaufen, gesondert entsorgt werden muss.