Man erwartet ein Paket, ist aber den ganzen Tag nicht zu Hause? Dann dürfen auch Nachbarinnen und Nachbarn die Post annehmen, wo man sie später abholen kann. Das ist zwar mitunter praktisch, birgt aber auch einige Gefahren, Betrugspotenzial und rechtliche Tücken. Deshalb hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen DHL, genauer gegen eine AGB-Klausel des Unternehmens, geklagt.
Bei der Klage ging es darum, ob DHL seine Pakete auch ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der als Empfängerin oder Empfänger angegebenen Person in der Nachbarschaft abgeben darf. Stand jetzt ist diese sogenannte Ersatzzustellung nahezu uneingeschränkt erlaubt, was für Paketzustellerin und -zusteller, die in der Regel unter enormem Zeitdruck stehen, eine große Entlastung sein kann. Der Verbraucherschutz argumentierte jedoch, dass ohne eine ausdrückliche Genehmigung eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen würde und bemängelt fehlende Transparenz.

Pakete können auch künftig ohne größere Einschränkung von Nachbarn angenommen werden
In dieser Angelegenheit hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt eine Entscheidung getroffen und die Klage des Verbraucherschutzes abgewiesen. Dabei kam das Gericht zu dem Schluss, dass die AGB der DHL den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches in ausreichendem Maße entsprechen. Zustellerinnen und Zusteller dürfen Pakete also weiterhin in der Nachbarschaft abgeben, wenn die empfangende Person nicht zu Hause anzutreffen ist.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Zustellerinnen und Zusteller davon ausgehen müssen, dass die Personen grundsätzlich dazu berechtigt sind, die Pakete anzunehmen. Gerade diesen Punkt hatte der Verbraucherschutz in seiner Klage kritisiert. Die Formulierung lasse zu viel Spielraum zu, wer im Zweifel zur Annahme berechtigt sei und ob das etwa auch für eine unbekannte Person „drei Straßen weiter“ gelten würde, heißt es in dem initialen Statement zur Klage von Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Grundsätzlich kann man der Ersatzzustellung im Übrigen widersprechen, wenn es beispielsweise um besonders sensible Ware geht. Dafür braucht man jedoch ein DHL-Kundenkonto. Dann kann man die Option für einzelne Pakete ausschließen; grundsätzlich ist sie allerdings deaktiviert.
