Am Freitagabend kam es auf der Strecke zwischen Offenburg und Karlsruhe erneut zu einem Angriff auf Bahnpersonal. Auslöser war eine Fahrkartenkontrolle gegen 19:30 Uhr im Regionalexpress 15917. Als ein Fahrgast kein Ticket vorzeigen konnte, kam es offenbar zunächst zu einem verbalen Streit, der schließlich handgreiflich wurde. Berichten zufolge war der Fahrgast alkoholisiert und weigerte sich darüber hinaus, seine Personalien anzugeben. Auch der Aufforderung, den Zug zu verlassen, kam er nicht nach.
Der Kontrolleur rief daraufhin zwei weitere Bahnmitarbeiter des Sicherheitspersonals hinzu. Am Ende entwickelte sich die Situation zu einem echten Gerangel, bei dem der mutmaßliche Täter mit Schlägen und Tritten gegen das Bahnpersonal austeilte. Unter bisher nicht geklärten Umständen wurde dabei eine Tür des Regionalzuges beschädigt, woraufhin ein Mitarbeiter, ein 26-jähriger Mann des Sicherheitspersonals, bei einer Geschwindigkeit von etwa 120 Stundenkilometern aus dem fahrenden Zug stürzte.
Angreifer war bereits vorbestraft und auf Bewährung
Der Sturz erfolgte kurz vor Ettlingen (Baden-Württemberg), wo der lebensgefährlich verletzte 26-Jährige anschließend bei einer großangelegten Suche gefunden werden konnte. Am Samstag gab die Polizei bekannt, dass der Zustand des jungen Mannes kritisch, aber stabil sei. Für Aufsehen sorgte anschließend aber nicht nur die Tat an sich, sondern auch, dass das Amtsgericht Karlsruhe einen von der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten ablehnte.
Der 36-jährige mutmaßliche Angreifer ist bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft; eine gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Dass er trotz der erneuten Tat wieder auf freiem Fuß ist, begründet das Gericht vor allem mit einem Überwachungsvideo. Wie das Amtsgericht mitteilte, habe dieses Video Zweifel am genauen Tathergang aufgeworfen.

Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht
In Deutschland müssen nach Strafprozessordnung (StPO) drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Haftbefehl ergehen kann: es muss ein gesetzlicher Haftgrund vorliegen, der Haftbefehl muss im Verhältnis zur Tat stehen und es muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Laut Amtsgericht bestehen aber vor allem am letztgenannten Punkt Zweifel. Der Tatverdächtige habe nicht damit rechnen können, dass die Tür zu Bruch geht, so das Gericht.
Entsprechend waren der Fall des Mitarbeiters aus dem Zug und die daraus resultierenden Verletzungen nicht beabsichtigt. Was genau auf dem besagten Video zu sehen ist und welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, wurde nicht näher beschrieben. Dazu kommt allerdings auch, dass der Verdächtige – entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag – einen festen Wohnsitz hat und familiär gebunden ist. Es besteht also kein erhöhtes Risiko auf Fluchtgefahr.
Gewalt gegenüber Bahnpersonal nimmt zu
Der erneute gewaltsame Angriff auf Bahnpersonal lenkt einmal mehr die Aufmerksamkeit auf dieses Thema. Erst Anfang Juli erging das Urteil in einem Fall, der sich im Februar ereignete und bei dem ein Zugbegleiter in Folge eines gewaltsamen Angriffs ums Leben kam. Nach dem aktuellen Angriff forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) deutlich entschlosseneres Handeln von der Politik.
Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende, warnte in diesem Kontext vor der Signalwirkung, dass der mutmaßliche Täter nun auf freiem Fuß ist. Dafür könne es zwar juristisch korrekte Gründe geben, „aber was ist das für ein Signal an alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in diesen Stunden um ihren Kollegen bangen?“ Zudem kritisiert sie, dass die angekündigte Strafverschärfung in Fällen von Übergriffen auf Bahnpersonal nicht vorankomme und dass sich Bund und Länder vor ihrer finanziellen Verantwortung für Sicherheit bei der Bahn drücken würden.
Die Zahlen zeigen, dass Bahnpersonal täglich Gewalt ausgesetzt ist, Tendenz steigend. So teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Linken mit, dass schon in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 1.630 Beschäftigte der Bahn Opfer von Straftaten geworden sind. In den Polizeistatistiken sind dabei 662 Fälle von Körperverletzung, 175 Fälle von gefährlicher Körperverletzung und 661 Fälle von Bedrohungen erfasst. Bereits 2025 wurden 2.690 Angriffe auf Bahnpersonal registriert, was bereits etwa elf Prozent über den Zahlen des Vorjahres liegt.

