Bereits ab 10 km/h kann ein Autounfall etwa für die Halswirbelsäule gefährlich werden; je höher die Geschwindigkeit, desto größer das Risiko. Deshalb sind intakte und effiziente Bremsen ungemein wichtig. Bei einem aktuellen Rückruf des Autoherstellers Audi sollen allerdings genau diese wichtigen Teile mitunter nicht richtig funktionieren.
Der Rückruf wird unter anderem über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 16411R veröffentlicht. Das Amt hat allein im vergangenen Jahr mehr als 500 Rückrufe gestartet. Nicht alle davon sind sicherheitsrelevant. Im aktuellen Fall des Audi Q8 e-tron ist das allerdings der Fall.
Audi Q8 e-tron von mangelhafter Bremsverschraubung betroffen
Konkret geht es um Modelle, die von Februar 2018 bis Juni 2024 vom Band gelaufen sind. Es sind also auch Einheiten betroffen, die schon vor dem Facelift der Reihe im Jahr 2022 auf den Markt kamen und entsprechend nur den Namen Audi e-tron ohne den Namenszusatz Q8 tragen. Weltweit sollen 96.180 Fahrzeuge von dem Audi-Rückruf betroffen sein, auf Deutschland entfallen Medienberichten zufolge dabei insgesamt 14.061 Einheiten.
Grund für die Aktion ist laut KBA eine mangelhafte Verschraubung am Bremspedal. Die Verschraubung der Druckstange kann sich unter Umständen lösen, was zur Folge hat, dass die Betriebsbremse nicht mehr richtig funktioniert. Im schlimmsten Fall könnten sich die beiden Teile sogar komplett voneinander lösen, was zu einem akuten Bremsversagen führen kann.
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Zwar könnte der betroffene Wagen dann immer noch über die Notbremsfunktion der elektromechanischen Parkbremse gestoppt werden. Dennoch handelt es sich um einen relevanten Sicherheitsmangel, der unbedingt behoben werden muss. Bislang sind keine Schäden oder Verletzungen im Zusammenhang mit den Bremsproblemen bekannt.

Das sollten betroffene Autofahrer tun
Wer von dem Rückruf betroffen ist, weil er einen Audi Q8 e-tron hat, der im beschriebenen Zeitfenster hergestellt wurde, wird eine Benachrichtigung vom KBA erhalten, das den Rückruf überwacht. Anschließend sollten die Fahrzeughalterinnen und -halter umgehend eine Werkstatt aufsuchen, um ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen. Dort wird dann die Verschraubung explizit geprüft und bei Bedarf nachgezogen.
