Den Apotheken kommt in Deutschland eine wichtige Rolle bei der medizinischen Versorgung zu. Diese Rolle wird nun weiter ausgebaut und gestärkt. Denn nach einem Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) steht nun fest, dass – voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 – die assistierte Telemedizin in den Einrichtungen angeboten werden soll.
Was hinter dem neuen Angebot der Apotheken steckt
Hinter dem etwas sperrigen Begriff steckt ein besonderes Konzept der Videosprechstunde. Die Idee: Patientinnen und Patienten können sich auch in der Apotheke medizinischen Rat von einem Arzt oder einer Ärztin einholen, zusätzlich zu der Beratung durch das geschulte Personal vor Ort. Dieses soll bei Bedarf den digitalen Kontakt herstellen und bietet dafür auch die Räumlichkeiten der Apotheke an.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass sie vertraulich mit ihren Arztpraxen kommunizieren können, ohne selbst vor Ort sein zu müssen. Den Apotheken kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion als Ort für digitale Gesundheitsleistungen zu. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich das neue Angebot aber erst schrittweise etablieren muss.

Wer von der assistierten Telemedizin profitiert
Grundsätzlich können alle das Angebot der assistierten Telemedizin nutzen. Besonders zugute kommt es aber vermutlich vor allem Menschen in ländlichen Regionen oder in generell medizinisch unterversorgten Orten. Das Angebot erspart Patientinnen und Patienten längere Wege zur Arztpraxis und könnte unter Umständen auch diese entlasten.
Denn für viele vermeintlich kleinere Anliegen wird dann kein extra Termin in der Praxis mehr benötigt. Auch bei der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung kann das Verfahren helfen. Dabei werden etwa Vorerkrankungen und Symptome abgefragt, um einen Arzttermin adäquat vorzubereiten.
Auch die Notaufnahmen sollen so entlastet werden. Die Apotheken selbst könnten ebenfalls von der Maßnahme profitieren, mindestens finanziell. Einen im Zweifel nötigen Arzttermin vor Ort soll die assistierte Telemedizin allerdings nicht ersetzen.
Wie geht es jetzt in den Apotheken weiter?
Die assistierte Telemedizin ist Teil des Digital-Gesetzes, das etwa auch die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt hat. Der gesetzliche Anspruch von gesetzlich Versicherten wurde von der damaligen Ampel-Koalition bereits 2024 festgelegt. Bislang konnten sich die Apotheken und die gesetzlichen Krankenkassen allerdings bei der Vergütung nicht einig werden. Das wurde nun durch das Schiedsverfahren gelöst.
Das Gesetz und somit auch die neue Maßnahme sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland vorantreiben. „Das ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung für die Bevölkerung konkret erlebbar wird“, sagte etwa DAV-Vorstandsmitglied Jan-Niklas Francke. Nun muss noch das Gesundheitsministerium der Vereinbarung zustimmen, bevor sie durch die DAV-Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.

