Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Wann muss man Schnee räumen?

In Deutschland gilt eine Pflicht, die besagt, dass man Schnee auf dem Bürgersteig räumen muss. Wer die Regeln ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Was insbesondere Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Wann muss man Schnee räumen?
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Der Winter ist auch in Deutschland angekommen. Teilweise liegen mehrere Zentimeter Schnee in der Bundesrepublik und dementsprechend eisig sieht es auch auf den Bürgersteigen aus. Doch nicht nur die Glätte ist im Winter ein Problem.

Auch der Schnee selbst kann dazu führen, dass Passanten vor der eigenen Haustür stürzen. Deshalb muss der Schnee geräumt werden. Eine entsprechende Pflicht legt die genauen Regeln fest. Wer dieser Schneeräumpflicht nicht nachkommt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Teilweise werden bis zu 5.000 Euro fällig. Wenn jemand ausrutscht, kann der Betroffene darüber hinaus Schadensersatz verlangen.

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Schnee räumen: Wer der Pflicht nicht nachkommt, muss zahlen

Kommt es zu einer Verletzung, kann das Ignorieren der Pflicht sogar noch teurer werden. Doch wann genau muss man denn eigentlich mit der Schippe nach draußen? An Werktagen müssen Bürgersteige meistens zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen müssen sie zwischen 8 und 20 Uhr gefahrlos betretbar sein. Doch es reicht nicht, den Schnee einfach nur zur Seite zu schieben, denn zwei Personen sollten nebeneinander Platz haben, um den Bürgersteig entlanggehen zu können. Je nach Gemeinde kann die Pflicht auch bis 22 Uhr bestehen.

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Wer aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist oder gerade seine Winterferien im Ausland verbringt, muss dafür sorgen, dass sich jemand anderes um den Gehweg vor dem Haus kümmert. Auch Mieter müssen je nach Hausordnung manchmal den Gehweg selbst räumen. Hausbesitzer können die Räumpflicht demnach auf ihre Mieter oder auch auf einen speziellen Hausmeisterdienst übertragen. Das Streuen von Salz ist in vielen Bundesländern mittlerweile verboten. Stattdessen sollte man Sand oder Split verwenden.

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